Wenn mehrere Einrichtungen ein einziges Unternehmen bilden, wird ein zentraler Betriebsrat gegründet, der die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer in den verschiedenen Einrichtungen dieses einen Unternehmens vertritt.
Wenn mehrere Einrichtungen ein einziges Unternehmen bilden, wird ein zentraler Betriebsrat gegründet, der die Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer in den verschiedenen Einrichtungen dieses einen Unternehmens vertritt.