Personen, die in einem bestimmten Verhältnis verwandt sind, können keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Beispielsweise können Eltern mit ihren anerkannten oder unehelichen Kindern keine Partnerschaft eingehen.
Personen, die in einem bestimmten Verhältnis verwandt sind, können keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Beispielsweise können Eltern mit ihren anerkannten oder unehelichen Kindern keine Partnerschaft eingehen.