Die ungesicherten Gläubiger werden in gleichen Teilen von dem Restvermögen ausgezahlt.
Sie unterscheiden sich von den bevorzugten Gläubigern, die eine Vorrangstellung haben und vor den anderen Gläubigern ausgezahlt werden.
Die ungesicherten Gläubiger werden in gleichen Teilen von dem Restvermögen ausgezahlt.
Sie unterscheiden sich von den bevorzugten Gläubigern, die eine Vorrangstellung haben und vor den anderen Gläubigern ausgezahlt werden.