Die Rechtsfähigkeit (oder zivile Rechtsfähigkeit) bezeichnet die Fähigkeit, ein Recht auszuüben. Zum Beispiel: einen Vetrag unterzeichnen oder wählen gehen.
Die Rechtsfähigkeit (oder zivile Rechtsfähigkeit) bezeichnet die Fähigkeit, ein Recht auszuüben. Zum Beispiel: einen Vetrag unterzeichnen oder wählen gehen.