Aktiva, die keine physische oder finanzielle Form haben, wie Patente, Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- nur in der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält;
- als abschreibungsfähige Aktivposten angesehen werden;
- bei einem Dritten zu Marktbedingungen erworben worden sein.