Ein von den Parteien, einer der Parteien oder einem Dritten verfasstes Schriftstück, das von den Parteien bzw. deren Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichnet wurde.
Die privatschriftliche Urkunde ist das Gegenstück zur amtlichen Urkunde.
Ein von den Parteien, einer der Parteien oder einem Dritten verfasstes Schriftstück, das von den Parteien bzw. deren Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichnet wurde.
Die privatschriftliche Urkunde ist das Gegenstück zur amtlichen Urkunde.