Mit eTracking können die Nutzer den Verlauf eines per Post an eine Verwaltung geschickten Formulars verfolgen. Hierzu wird eine eTracking-Nummer erstellt und dem jeweiligen Vorgang zugewiesen.
Diese neue Funktion, die zu mehr Transparenz bei der Bearbeitung der Vorgänge führen wird, befindet sich derzeit in der Einführungsphase. Im Laufe der Zeit wird sie für immer mehr Formulare verfügbar sein.
eTracking ist eine Option. Der Nutzer kann sie beim Herunterladen des Formulars auswählen.
Das Verfahren für das eTracking ist am Seitenende ausführlich beschrieben.
Vorgänge, für die eTracking verfügbar ist
Vorgänge aus dem Bereich „Bürger“
Wohnen
- Eine staatliche Beihilfe für die Stellung einer Mietkaution beantragen
Personen, die eine Wohnung mieten wollen, jedoch nicht über die nötigen Mittel für die Stellung der vom Vermieter verlangten Mietkaution verfügen (Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit oder Kaution), können eine Finanzierungsbeihilfe beantragen.
- Einen Mietzuschuss beantragen
Dieser Zuschuss wird vom Ministerium für Wohnungsbau gewährt und soll einkommensschwachen Haushalten helfen, Zugang zu einer angemessenen Mietwohnung zu erhalten.
- Eine staatliche Beihilfe für den Bau oder den Erwerb von Wohneigentum (Erwerbs- oder Wohnungsbauprämie) beantragen
Die Höhe dieser Finanzbeihilfe zum Erwerb oder Bau von Wohneigentum hängt vom Einkommen und der familiären Situation des Antragstellers ab. Sie kann nur Personen gewährt werden, die einen Kredit aufgenommen haben.
- Eine staatliche Finanzbeihilfe für die Altbausanierung beantragen
Die Sanierungsprämie wird für bestimmte Bauarbeiten gewährt, die der Verbesserung der Wohn-, Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bereits bestehender Gebäude dienen.
- Eine Ergänzungsprämie für die Kosten eines Architekten oder beratenden Ingenieurs beantragen
Im Falle des Baus einer Wohnung oder der Sanierung einer bestehenden Wohnung kann eine Prämie zum teilweisen Ausgleich der Gebühren und Honorare der Architekten und/oder beratenden Ingenieure beantragt werden.
- Eine Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie beantragen
Personen mit Behinderung können eine finanzielle Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau ihrer Wohnung beantragen (Sonderausstattung, Umbau zur Verbesserung der Mobilität der Person usw.).
- Eine Sparprämie zur Finanzierung von Wohneigentum beantragen
Hierbei handelt es sich um eine Kapitalbeihilfe des Staates, die von Personen beantragt werden kann, die einen Kredit zum Bau oder Erwerb von Wohneigentum aufgenommen haben.
- Eine Zinssubvention beantragen
Personen, die ein Hypothekendarlehen zum Bau, zum Erwerb oder zur Modernisierung von Wohneigentum aufgenommen haben, können in den Genuss einer Zinsbeihilfe des Staates kommen, um die monatlichen Belastungen zur Rückzahlung des Darlehens zu vermindern.
- Eine Zinsvergünstigung beantragen
Personen, die ein Hypothekendarlehen zum Bau, zum Erwerb oder zur Modernisierung von Wohneigentum aufgenommen haben, können in den Genuss einer Zinsbeihilfe des Staates kommen, um die monatlichen Belastungen zur Rückzahlung des Darlehens zu vermindern.
MwSt.
- Eine Mehrwertsteuererstattung oder die direkte Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes beantragen
Auf Bau- und Renovierungsarbeiten an Wohnungen, die zu Hauptwohnzwecken genutzt werden, kann ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 3 % angewandt werden. Dies geschieht entweder durch direkte Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes oder durch Erstattung der Differenz zwischen dem normalen Mehrwertsteuersatz und dem ermäßigten Satz.
Einwanderung
- Sich als Drittstaatsangehöriger weniger als 90 Tage in Luxemburg aufhalten
eTracking ist nur für die Verpflichtungserklärung verfügbar. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine Person, die Kosten für den Aufenthalt, die Gesundheitsversorgung und die Rückreise in das Herkunftsland für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der nach Luxemburg kommen möchte.
- Als Drittstaatsangehöriger ein Visum für die Einreise nach Luxemburg beantragen
eTracking ist nur für die Verpflichtungserklärung verfügbar. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine Person, die Kosten für den Aufenthalt, die Gesundheitsversorgung und die Rückreise in das Herkunftsland für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der nach Luxemburg kommen möchte.
Rente/Pension
- Rentenausschuss
Dieser Ausschuss greift insbesondere in den Fällen ein, in denen der Gesundheitszustand eines Beamten Einfluss auf die Bewilligung, Änderung oder Aberkennung einer Rente sowie auf die interne oder externe Wiedereingliederung des Staatsbediensteten hat.
Diplome
- Ein im Ausland erworbenes Hochschuldiplom in das Register für Bildungsnachweise eintragen lassen
Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines Hochschulabschlusses.
Vorgänge aus dem Bereich „Unternehmen“
Einwanderung
- Aufenthalt von weniger als 90 Tagen eines Drittstaatsangehörigen
eTracking ist nur für die Verpflichtungserklärung verfügbar. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine Person, die Kosten für den Aufenthalt, die Gesundheitsversorgung und die Rückreise in das Herkunftsland für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der nach Luxemburg kommen möchte.
- Einreisevisum für Luxemburg
eTracking ist nur für die Verpflichtungserklärung verfügbar. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine Person, die Kosten für den Aufenthalt, die Gesundheitsversorgung und die Rückreise in das Herkunftsland für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der nach Luxemburg kommen möchte.
Diplome
- Eintragung in das Register für Bildungsnachweise
Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines Hochschulabschlusses.
Vorgehensweise
Die Formulare, für die die eTracking-Option verfügbar ist, sind mit einem speziellen Icon versehen.
- Beim Klick auf das gewünschte Formular wird der Nutzer aufgefordert, ein CAPTCHA einzugeben. Mit diesem 1. Schritt soll sichergestellt werden, dass es sich beim Nutzer der Anwendung um einen Menschen und nicht um einen Computer handelt.
- Anschließend muss der Nutzer wählen, ob er seinen Vorgang per E-Mail und/oder per SMS weiterverfolgen will. Je nach Wahl, muss er dann seine E-Mail-Adresse und/oder Handynummer eingeben.
- Das System erstellt dann eine eTracking-Nummer.
- Der Nutzer muss seine eTracking-Bestätigung, auf der die eTracking-Nummer angegeben ist, ausdrucken und wird aufgefordert, das Formular herunterzuladen, das er an die Behörde schicken muss.
- Das ausgefüllte Formular und die eTracking-Bestätigung sind in einem Umschlag per Post an die betreffende Behörde zu schicken.