Liste der Vorgänge, für die eTracking verfügbar ist

Mit eTracking können die Nutzer den Verlauf eines per Post an eine Verwaltung geschickten Formulars verfolgen. Hierzu wird eine eTracking-Nummer erstellt und dem jeweiligen Vorgang zugewiesen.

Diese neue Funktion, die zu mehr Transparenz bei der Bearbeitung der Vorgänge führen wird, befindet sich derzeit in der Einführungsphase. Im Laufe der Zeit wird sie für immer mehr Formulare verfügbar sein.

eTracking ist eine Option. Der Nutzer kann sie beim Herunterladen des Formulars auswählen.

Das Verfahren für das eTracking ist am Seitenende ausführlich beschrieben.

Vorgänge, für die eTracking verfügbar ist

Vorgänge aus dem Bereich „Bürger“

Wohnen

MwSt.

Einwanderung

Rente/Pension

  • Rentenausschuss

    Dieser Ausschuss greift insbesondere in den Fällen ein, in denen der Gesundheitszustand eines Beamten Einfluss auf die Bewilligung, Änderung oder Aberkennung einer Rente sowie auf die interne oder externe Wiedereingliederung des Staatsbediensteten hat.

Diplome

Vorgänge aus dem Bereich „Unternehmen“

Einwanderung

  • Aufenthalt von weniger als 90 Tagen eines Drittstaatsangehörigen
    eTracking ist nur für die Verpflichtungserklärung verfügbar. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine Person, die Kosten für den Aufenthalt, die Gesundheitsversorgung und die Rückreise in das Herkunftsland für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der nach Luxemburg kommen möchte.

  • Einreisevisum für Luxemburg
    eTracking ist nur für die Verpflichtungserklärung verfügbar. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich eine Person, die Kosten für den Aufenthalt, die Gesundheitsversorgung und die Rückreise in das Herkunftsland für einen Drittstaatsangehörigen zu übernehmen, der nach Luxemburg kommen möchte.

Diplome

  • Eintragung in das Register für Bildungsnachweise
    Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines Hochschulabschlusses.

Vorgehensweise

Die Formulare, für die die eTracking-Option verfügbar ist, sind mit einem speziellen Icon versehen.

  1. Beim Klick auf das gewünschte Formular wird der Nutzer aufgefordert, ein CAPTCHA einzugeben. Mit diesem 1. Schritt soll sichergestellt werden, dass es sich beim Nutzer der Anwendung um einen Menschen und nicht um einen Computer handelt.
  2. Anschließend muss der Nutzer wählen, ob er seinen Vorgang per E-Mail und/oder per SMS weiterverfolgen will. Je nach Wahl, muss er dann seine E-Mail-Adresse und/oder Handynummer eingeben.
  3. Das System erstellt dann eine eTracking-Nummer.
  4. Der Nutzer muss seine eTracking-Bestätigung, auf der die eTracking-Nummer angegeben ist, ausdrucken und wird aufgefordert, das Formular herunterzuladen, das er an die Behörde schicken muss.
  5. Das ausgefüllte Formular und die eTracking-Bestätigung sind in einem Umschlag per Post an die betreffende Behörde zu schicken.

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