Die Stelle „Guichet.lu“ ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: Guichet.lu und MyGuichet.lu.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen auf einer Website oder in einer App einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer anderen Behinderung).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web v4 (Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité web - RGAA), das diese Norm umsetzt, vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4
- In der Struktur der Website stimmen einige Linktitel nicht genau mit dem sichtbaren Titel überein, sie ermöglichen es aber dennoch, das Ziel des Links zu verstehen.
- Manche Aufzählungslisten, ob durchnummeriert oder nicht, können von den assistiven Technologien nicht immer als solche identifiziert werden (insbesondere in den Informationstexten).
Wir bemühen uns, diese Unvereinbarkeiten schnellstmöglich zu korrigieren.
Unverhältnismäßige Belastung
- Die auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten.
- Die redaktionellen Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, können Unvereinbarkeiten aufweisen:
- schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
- ungeeignete Linktitel und Alternativen für Bilder, nicht angegebene Sprachwechsel;
- Vorhandensein von leeren Absätzen zur Verbesserung der Lesbarkeit.
- schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
- Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
- in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter;
- die Nutzung des Sliders;
- in der Suche: die Anwendung bestimmter Filter;
- in den Informationstexten: der Zugang zu den anderen Sprachfassungen der Formulare.
- Die Seiten der Suchergebnisse sind nicht durch den Titel des Browser-Tabs voneinander zu unterscheiden, die angewandten Suchkriterien werden jedoch oben auf der Seite wiederholt.
- Die aktuelle Fassung des Teils MyGuichet.lu kann derzeit nicht barrierefrei gestaltet werden.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
- Herunterladbare Dokumente, die von anderen Verwaltungen bereitgestellt werden, liegen nicht in unserer Kontrolle.
- Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.
- Alle interaktiven Karten sind ausgenommen. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.
- Das Verbindungssystem der externen unabhängigen Gesellschaft LuxTrust.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Februar 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4, beispielsweise in Form einer von einem Dritten – dem Informations- und Presseamt (SIP) – vorgenommenen Bewertung. Diese Erklärung wurde am 5. August 2021 infolge von Korrekturen zur Verbesserung der Barrierefreiheit überprüft.
Kontrollprozess
Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.
Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:
- Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
- Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
- Kurz vor der Onlineschaltung.
Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:
- Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
- Jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.
Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screenreadern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).
Kompetenzen der Beteiligten
Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).
Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@guichet.public.lu, in der Sie Ihr Problem sowie die betreffende Seite beschreiben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, dies wahlweise:
- schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz.