Die Abteilung für öffentliche Arbeiten (Département des travaux publics) ist zuständig für die allgemeine Politik des öffentlichen Bauwesens, die unter anderem zum Ausdruck kommt durch:
- die Definition, Planung und Ausrichtung der Arbeiten gemäß Bedarfsermittlung;
- die Festlegung der Prioritäten;
- den Einsatz der Mittel und Ausgabenkontrolle;
- sowie durch die allgemeine Koordinierung der Arbeiten.
Der Abteilung für öffentliche Arbeiten unterstehen ferner die Kommission für kritische Analyse sowie die Ausschreibungskommission.
Der Abteilung für öffentliche Arbeiten unterstehen 2 Behörden:
- einerseits die Verwaltung für öffentliche Bauten (Administration des bâtiments publics), die für die Planung, Erstellung, den Bau und die Instandhaltung staatlicher Gebäude, die Abwicklung der Investitionsprojekte, die aus öffentlichen Investitionsmitteln oder dem Fonds für Instandhaltung und Renovierung finanziert werden, sowie für vorfinanzierte Projekte auf der Grundlage des Bürgschaftsgesetzes zuständig ist;
- und andererseits die Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées).
Es obliegt der Abteilung für öffentliche Arbeiten, das Land mit der Infrastruktur auszustatten, die für seine wirtschaftliche Entwicklung erforderlich ist, und zwar sowohl im Bereich der Straßen als auch der staatlichen Gebäude, wobei sie folglich auch die sich hieraus ergebende Haftung übernimmt.
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Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Abteilung für öffentliche Arbeiten4, place de l'Europe
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