Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) ist zuständig für die Überwachung:
- der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen;
- der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.
Das Amt ist unter anderem damit beauftragt:
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die Einhaltung der Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs zu gewährleisten (Arbeitsdauer, Vergütung, Sicherheit, Hygiene und Wohlbefinden, Kinder- und Jugendarbeit, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz usw.);
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den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Informationen und technische Empfehlungen in Bezug auf die effizientesten Mittel an die Hand zu geben, um die Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen zu beachten;
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der Regierung Mängel und Missbrauchsfälle zur Kenntnis zu bringen, die nicht explizit durch bestehende Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind
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die Einhaltung der bergbaulichen Gesetzgebung zu gewährleisten
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beim Auftreten genehmigungspflichtiger Bedingungen in als gefährlich, gesundheitsgefährdend oder störend klassifizierten Einrichtungen im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften einzuschreiten und deren Anwendung zu kontrollieren
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die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor ionisierender Strahlung sowie die Überwachung von Einrichtungen zu gewährleisten, in denen Arbeitnehmer Strahlungsrisiken ausgesetzt sind.
Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist für die Prävention und die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig, die nicht in den Verantwortungsbereich des Nationalen Schlichtungsamts (Office national de conciliation - ONC) fallen.
Das System des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts gilt für alle Arbeitgeber, Unternehmen oder Einrichtungen, die Arbeitnehmer in beliebigen entlohnten Tätigkeiten beschäftigen, die den gesetzlichen Bestimmungen aus Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträgen unterliegen, die die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs betreffen. Hiervon ausgenommen sind staatliche Beamte.
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Regionalstelle Diekirch2, rue Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalstelle Esch/Alzette1, boulevard de la Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
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Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
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Regionalstelle Strassen3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Werktags von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr -
Regionalstelle Wiltz20, route de Winseler
L-9577 Wiltz
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Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-76100Fax : (+352) 247-96100Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr