Die Nationale Gesundheitskasse („Gesondheetskeess“ - CNS) ist der gemeinsame Ansprechpartner für alle Versicherten des Privatsektors (Arbeitnehmer und Selbstständige) sowie für die Staatsarbeiter, dies sowohl in Sachen Krankenversicherung als auch in Sachen Pflegeversicherung.
Der Aufgabenbereich der CNS umfasst die Abwicklung:
- der Naturalleistungen (Erstattungen der von den Versicherten verauslagten Kosten der Krankenversorgung);
- der Geldleistungen (Mutterschaftsgeld, Krankengeld nach Lohnfortzahlung, Beerdigungskostenzuschuss usw.);
- der Pflegeversicherungsleistungen.
Die CNS ist für alle Versicherten in den 18 über das ganze Land verteilten Regionalbüros, die von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sind erreichbar (ehemalige Regionalbüros der Arbeiterkrankenkasse und der Arbed in Bettembourg, Clervaux, Diekirch, Differdange, Dudelange, Echternach, Esch-sur-Alzette, Esch-sur-Alzette Schlassgoard, Ettelbrück, Grevenmacher, Luxembourg-Hollerich, Luxemburg-Stadt, Mersch, Rédange-sur-Attert, Remich, Rumelange, Steinfort, Wiltz). In diesen Regionalbüros sind allgemeine und individuelle Informationen sowie administrative Dokumente erhältlich.
Die CNS ist aus der Fusion der Krankenkassenunion (Union des caisses de maladie - UCM) und der folgenden 6 Krankenkassen aus dem Privatsektor entstanden:
- Krankenkasse der Privatangestellten (Caisse de maladie des employés privés - CMEP);
- Arbeiterkrankenkasse (Caisse de maladie des ouvriers - CMO);
- Krankenkasse der Angestellten der Arbed (Caisse de maladie des employés de l’Arbed - CMEA);
- Krankenkasse der Arbeiter der Arbed (Caisse de maladie des ouvriers de l’Arbed - CMOA);
- Landwirtschaftliche Krankenkasse (Caisse de maladie agricole - CMA);
- Krankenkasse der Freiberufler (Caisse de maladie des professions indépendantes - CMPI).
Die CNS übernimmt die Aktivitäten der verschiedenen fusionierten Einrichtungen:
- Die Abteilung für Geldleistungen sammelt alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitnehmer des Privatsektors. Demnach sind die ärztlichen Atteste an den Sitz der CNS zu richten, damit der Betroffene in den Genuss der Geldleistungen gelangen kann. Die Vorlage eines solchen Attests ist bei Arbeitsunfähigkeiten von ein oder 2 Tagen nicht erforderlich.
- Die Abteilung für Naturalleistungen am Sitz der CNS kümmert sich um die Erstattung der von den Versicherten verauslagten medizinischen Kosten. Den Anträgen auf Rückerstattung, die per Post eingesandt werden, müssen die quittierten Rechnungen oder die Honorarabrechnungen mit Zahlungsbeleg beigelegt werden. Die sofortige Erstattung der Naturalleistungen (z. B. Arztrechnungen) kann jedoch auch in einem der Regionalbüros erfolgen, unter der Bedingung, dass die Rechnungen weniger als 15 Tage vor ihrer Vorlage quittiert wurden und der Gesamtbetrag mindestens 100 Euro beträgt. Diese Erstattung erfolgt in Form von Schecks, die ohne zusätzliche Kosten in jeder Filiale der Nationalen Sparkasse (Banque et caisse d'épargne de l'Etat) eingelöst werden können.
- Die Leistungsabteilung (Pflegeversicherung) zentralisiert die Anträge auf Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung und zahlt die von der Pflegeversicherung vorgesehenen Natural-, Geld- oder kombinierten Leistungen nach vorheriger Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Pflegeversicherung (Cellule d'évaluation et d'observation).