Arbeitnehmerkammer

Alle Arbeitnehmer oder Rentner, mit Ausnahme der Staatsbeamten und -angestellten, gehören unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz automatisch der Arbeitnehmerkammer (Chambre des salaries - CSL) an.  Diese ist das Ergebnis der Fusion der Privatangestelltenkammer (Chambre des employés privés - CEPL) und der Arbeiterkammer (Chambre de travail - AKL).

Neben den traditionellen Aufgaben einer Berufskammer informiert die CSL die Arbeitnehmer und Rentner über die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen (Inflation, Lohnkosten usw.). Durch das Lifelong Learning Center Luxemburg (LLLC), ihr Ausbildungsorgan, spielt sie eine wichtige Rolle in der Erwachsenenbildung, der Fortbildung und der sozialwirtschaftlichen Ausbildung der Vertreter der Arbeitnehmerschaft in den Unternehmen.

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