Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)

Da der luxemburgische Staat weder in Provinzen, noch in Kreise aufgeteilt ist, ist die Gemeinde die kleinste Verwaltungseinheit in Luxemburg. Sie ist die einzige Anwendung des Grundsatzes der territorialen Dezentralisierung. Sie verwaltet ihr Vermögen und ihre Interessen mittels ihrer lokalen Vertreter, das Ganze unter der Aufsicht der Zentralregierung. Diese sogenannte Kommunalaufsicht wird vom Ministerium für innere Angelegenheiten (Ministère de l'Intérieur) wahrgenommen. Die Kommunalregierung obliegt einem Gemeinderat, einem Bürgermeister- und Schöffenkollegium oder nur dem Bürgermeister.

Die Funktionsweise und die interne Struktur einer Gemeinde hängen von ihrer jeweiligen Größe ab. Jede Gemeinde verfügt über eine Verwaltungsstelle, die als eine Art Zentralverwaltung fungiert. Sie umfasst mindestens ein Sekretariat oder aber, je nach Größe der jeweiligen Gemeinde, verschiedene Abteilungen und Ämter (Schulamt, Einwohnermeldeamt, Finanzabteilung, usw.). In den kleineren Gemeinden übernimmt das Sekretariat sämtliche Verwaltungsfunktionen.

In der Regel ist das Gemeindesekretariat für das Führen des Personenstandsregisters und das Ausstellen von Auszügen aus diesem Register (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, usw.) zuständig.

Das Einwohnermeldeamt (oder Bürgeramt) kümmert sich um:

  • die Ausstellung der Identitätspapiere (fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Einwohnermeldeamts);
  • die Eintragung in das Melderegister (An- und Abmeldung im Falle einer Adressänderung);
  • die Organisation der Personenstandsaufnahmen, darunter auch die Volkszählungen;
  • die Erstellung der Wählerverzeichnisse.

Bestimmte Gemeinden haben eine technische Dienststelle, die die Unterhaltung und Neuanlage von Straßen, Kanalisation, Wasserleitungsnetzen, Grünanlagen, Gemeindegebäuden, öffentlichen Plätzen, Friedhöfen, Sportanlagen usw. sicherstellt.

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