Unfallversicherung

Die Verwaltung der Unfallversicherung obliegt der entsprechenden Stelle: Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA). Diese öffentlich-rechtliche Anstalt untersteht dem Ministerium für soziale Sicherheit und ist für die Prävention und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig.

Die Unfallversicherung deckt den eigentlichen Arbeitsunfall, den Wegeunfall und die Berufskrankheit ab. Sie bietet ebenfalls zahlreiche Leistungen in Sachen medizinische Versorgung und Renten.

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