Abteilung für Beschäftigung

Die Abteilung für Beschäftigung ist mit der Koordinierung der Beschäftigungspolitiken beauftragt, welche sich insbesondere auf die Hilfen und Maßnahmen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung der Beschäftigung, die Hilfe bei der Wiedereingliederung von behinderten Arbeitnehmern (Werkstätten für behinderte Menschen) oder Arbeitnehmern im Wiedereingliederungsverfahren beziehen.

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