Das Ministerium für Verbraucherschutz (Ministère de la Protection des consommateurs) ist für Streitfälle zuständig, die entstehen, wenn Luftfahrtgesellschaften im Falle von Nichtbeförderung, Flugannullierung oder Verspätung ihren Pflichten nicht nachkommen.
Fluggäste, die eine Beschwerde einlegen möchten, müssen zunächst den Kundendienst der jeweiligen Fluggesellschaft kontaktieren. Erhalten die betroffenen Fluggäste innerhalb der vorgesehenen Frist von 2 Monaten keine zufriedenstellende Antwort von der Fluggesellschaft, können sie sich an das Ministerium für Verbraucherschutz wenden.
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Ministerium für Verbraucherschutz
Ministerium für Verbraucherschutz271, route d’Arlon
L-1150 Luxemburg
Luxemburg
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