Der Konjunkturausschuss ist eine Sondereinrichtung zur Aufsicht der wirtschaftlichen Lage. Seine Mitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der Ministerien und Verwaltungen (darunter das Wirtschaftsministerium, das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung und das Finanzministerium).
Die Hauptaufgaben des Ausschusses sind:
- die Entwicklung der wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage des Großherzogtums Luxemburg sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt genau zu verfolgen;
- im Rahmen seiner Aufgaben Stellungnahmen zu den verschiedenen Anträgen auf Kurzarbeit und zur vorgezogenen Anpassungsaltersrente abzugeben;
- im Falle einer Massenentlassung die Tarifpartner innerhalb eines Unternehmens dazu aufzufordern, einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung aufzusetzen;
- im Rahmen von Anträgen auf Steuerbefreiung von freiwilligen Kündigungsentschädigungen gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.
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Ministerium für Wirtschaft
Ministerium für Wirtschaft – Konjunkturausschuss19-21, boulevard Royal
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Luxemburg
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