Der Beschäftigungsfonds ist ein Sonderfonds, der dem Arbeitsministerium (Ministère du Travail) untersteht. Seine Hauptaufgaben sind:
- den Arbeitgebern des Privatsektors die Arbeitgeber- und Versichertenanteile der Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten, sofern sie Arbeitslose fortgeschrittenen Alters oder Langzeitarbeitslose einstellen, unabhängig davon, ob diese Arbeitslosengeld beziehen oder nicht;
- unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmern, die aus betriebsbedingten Gründen entlassen wurden, sowie Arbeitslosengeldempfängern eine Wiedereingliederungshilfe zu bewilligen;
- Arbeitnehmern, im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers, die Lohnrückstände der letzten 6 Arbeitsmonate zu zahlen.
Der Beschäftigungsfonds hat eine Sonderabteilung, die sich mit der Förderung der praktischen Ausbildung in den Unternehmen sowie der beruflichen Eingliederung/Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden befasst.
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Beschäftigungsfonds26, rue Zithe
L-2939 Luxemburg
Luxemburg
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