Die Aufgabe der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile) besteht insbesondere darin:
- für die Sicherheit sämtlicher ziviler Luftfahrtaktivitäten in Luxemburg zu sorgen, indem sie diesbezügliche Sondervorschriften erlässt und auf deren Einhaltung seitens aller Akteure der Luftfahrt achtet;
- die Vorschriften in Sachen Luftfahrt im Einklang mit den internationalen Vorschriften auszuarbeiten und zu aktualisieren;
- das Melderegister der Luftfahrzeuge zu verwalten;
- die Anträge auf Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen als Luftfrachtführer zu prüfen;
- unbeschadet der ministeriellen Zuständigkeiten, Lizenzen, Bescheinigungen, Zulassungen, Zustimmungen und alle sonstigen laut den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften erforderlichen Genehmigungen auszustellen und auf deren Einhaltung zu achten;
- auf die Einhaltung und Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Bereich des Luftverkehrs im Einklang mit den nationalen und internationalen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu achten;
- als Verwaltungsstelle die Verwaltung und das Management der Flughafeninfrastrukturen sowie die Koordination und die Überwachung der Aktivitäten der einzelnen Akteure am Flughafen zu übernehmen;
- die Entwicklung der Zivilluftfahrt zu fördern, zu koordinieren und zu beaufsichtigen.
-
Zivilluftfahrtbehörde4, rue Lou Hemmer
L-1748 Senningerberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 74 900Fax : (+352) 46 77 90Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr