Renten- und Pensionskassen Luxemburgs

Jede Person, die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder eine Ersatzleistung bezieht, ist durch das allgemeine Rentensystem abgesichert und Mitglied bei der nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP), mit Ausnahme der Beamten und Angestellten des öffentlichen Sektors. Letztere (Beamte und Angestellte des Staates, der Gemeinden oder der CFL) gelangen in den Genuss eines Sonderrentensystems und sind Mitglied in einer ihrem Statut entsprechenden Kasse.

Die Aufgabe der Renten- und Pensionskassen besteht darin, in folgenden Fällen Leistungen zu gewähren:

  • im Alter;
  • im Falle der Erwerbsminderung;
  • für Hinterbliebene.

Im Rahmen des Sondersystems sind die Beamten und Angestellten des Staates, der Gemeinden und der CFL, die ein durch ein Gesetz oder eine Verordnung geregeltes Statut innehaben, durch 3 Rententräger abgesichert, namentlich das Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates, die Vorsorgekasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten und die Abteilung für ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand der SNCFL.

 

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