Jede Person, die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder eine Ersatzleistung bezieht, ist durch das allgemeine Rentensystem abgesichert und Mitglied bei der nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP), mit Ausnahme der Beamten und Angestellten des öffentlichen Sektors. Letztere (Beamte und Angestellte des Staates, der Gemeinden oder der CFL) gelangen in den Genuss eines Sonderrentensystems und sind Mitglied in einer ihrem Statut entsprechenden Kasse.
Die Aufgabe der Renten- und Pensionskassen besteht darin, in folgenden Fällen Leistungen zu gewähren:
- im Alter;
- im Falle der Erwerbsminderung;
- für Hinterbliebene.
Im Rahmen des Sondersystems sind die Beamten und Angestellten des Staates, der Gemeinden und der CFL, die ein durch ein Gesetz oder eine Verordnung geregeltes Statut innehaben, durch 3 Rententräger abgesichert, namentlich das Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates, die Vorsorgekasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten und die Abteilung für ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand der SNCFL.
-
Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates – Renten- und Pensionsabteilung63, avenue de la Liberté
L-1012 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1204
Tel. : (+352) 2478-3200Fax : (+352) 26 48 36 12 -
Nationale Rentenversicherungskasse1A, boulevard Prince Henri
L-1724 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2096 Luxemburg
Tel. : (+352) 22 41 41-1Fax : (+352) 22 41 41-64438.15–16.00 Uhr / Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/ -
Vorsorgekasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten20, avenue Emile Reuter
L-2420 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 45 02 01-1 -
SNCFL - Abteilung für ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand9, place de la Gare
L-1616 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1803 L-1018 Luxemburg
Tel. : (+352) 4990-3343