Die nationale Gesundheitskasse („Gesondheetskeess“ - im Kürzel CNS) ist der gemeinsame Ansprechpartner für alle Versicherten des Privatsektors (Arbeitnehmer, Selbstständige Empfänger einer Rente des Privatsektors oder einer Entgeltersatzleistung) sowie für die Staatsarbeiter, dies sowohl in Sachen Krankenversicherung als auch in Sachen Pflegeversicherung.
Der Aufgabenbereich der CNS umfasst u. a. die Abwicklung:
- der Sachleistungen (Erstattungen der von den Versicherten verauslagten Kosten der Krankenversorgung);
- der Geldleistungen (Mutterschaftsgeld, Krankengeld nach Lohnfortzahlung, Beerdigungskostenzuschuss usw.);
- der Pflegeversicherungsleistungen.
Die CNS ist für die Versicherten in den 16 über das ganze Land verteilten Regionalbüros erreichbar: Bettembourg, Clervaux, Diekirch, Differdange, Dudelange, Echternach, Esch-sur-Alzette, Ettelbruck, Grevenmacher, Luxemburg-Hollerich, Luxemburg-Zentrum, Mersch, Redange, Remich, Rumelange, Wiltz. Die Mitarbeiter in den Regionalbüros zahlen die verauslagten Sachleistungen aus (per Scheck), liefern Auskünfte in Sachen Krankenversicherung und stellen Dokumente aus (z. B. Mitversicherungsbescheinigungen, Urlaubsformulare).
Öffnungszeiten:
- Regionalbüros (außer Hollerich): 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr;
- Regionalbüro Hollerich:
- Schalter 1 - 8: 8.00 - 16.00 Uhr;
- Schalter 15 und 16 - CNS-Einberufungen und medizinische Untersuchungen: 8.00 - 11.30 Uhr und 13.15 - 16.00 Uhr.
Die CNS übernimmt insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
- die Abteilung für Geldleistungen verwaltet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitnehmer des Privatsektors und der Selbstständigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind an die CNS zu richten, um in den Genuss der Geldleistungen zu gelangen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist bei Arbeitsunfähigkeiten von 1 oder 2 Tagen nicht erforderlich;
- die Abteilung für Naturalleistungen kümmert sich um die Erstattung der von den Versicherten verauslagten medizinischen Kosten. Für die Erstattung müssen die Rechnungen oder Honorarrechnungen quittiert oder mit einem Zahlungsbeleg per Post (portofrei) eingesandt werden. Die sofortige Erstattung der Sachleistungen (z .B. Arztrechnungen) kann jedoch auch in einem der Regionalbüros erfolgen, unter der Bedingung, dass die Rechnungen höchstens 15 Tage vor ihrer Vorlage quittiert wurden und der Gesamtbetrag mindestens 100 Euro beträgt. Diese Erstattung erfolgt in Form von Schecks, die ohne zusätzliche Kosten in jeder Filiale der Post Luxemburg eingelöst werden können.
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Nationale Gesundheitskasse125, route d'Esch
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Leistungsabteilung (Pflegeversicherung)125, route d'Esch
L-1010 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1023
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Behandlung im Ausland125, route d'Esch – Regionalbüro Hollerich
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 -1Fax : (+352) 2757 - 2758Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.15–16.00 Uhr -
CNS – Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen125, route d'Esch
L-2978 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Geldleistungen125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Abteilung Leistungen in Sachen Krankheit-Mutterschaft125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen international125, route d'Esch
L-2979 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen national125, route d'Esch
L-2980 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58