Die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) ist der gemeinsame Ansprechpartner für alle Versicherten des Privatsektors (Arbeitnehmer, Selbstständige, Empfänger einer Rente des Privatsektors oder einer Einkommensersatzleistung) sowie für die Staatsarbeiter, dies sowohl in Sachen Krankenversicherung als auch in Sachen Pflegeversicherung.
Der Aufgabenbereich der CNS umfasst unter anderem die Abwicklung:
- der Sachleistungen (Erstattungen der von den Versicherten verauslagten Kosten der Krankenversorgung);
- der Geldleistungen (Mutterschaftsgeld, Krankengeld nach Lohnfortzahlung, Beerdigungskostenzuschuss usw.);
- der Pflegeversicherungsleistungen.
Die CNS empfängt ihre Versicherten in ihren Zweigstellen, die über das ganze Land verteilt sind. Die Mitarbeiter in den Zweigstellen zahlen die verauslagten Sachleistungen aus (per Scheck), liefern Auskünfte in Sachen Krankenversicherung und stellen Dokumente aus (zum Beispiel Mitversicherungsbescheinigungen, Urlaubsformulare).
Öffnungszeiten:
- Zweigstellen (außer Gare): von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr;
- Zweigstelle Cité de la sécurité sociale (Gare):
- Schalter 1 bis 8: von 8.00 bis 16.00 Uhr;
- Schalter 15 und 16 – CNS-Einberufungen und medizinische Untersuchungen: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.15 bis 16.00 Uhr.
Die CNS übernimmt insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
- Die Abteilung für Geldleistungen verwaltet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeitnehmer des Privatsektors und der Selbstständigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind an die CNS zu richten, um in den Genuss der Geldleistungen zu gelangen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist bei Arbeitsunfähigkeiten von 1 oder 2 Tagen nicht erforderlich.
- Die Abteilung für Sachleistungen kümmert sich um die Erstattung der von den Versicherten verauslagten medizinischen Kosten. Für die Erstattung müssen die Rechnungen oder Honorarrechnungen quittiert oder mit einem Zahlungsbeleg per Post (portofrei) eingesandt werden. Die sofortige Erstattung der Sachleistungen (zum Beispiel Arztrechnungen) kann jedoch auch in einem der Regionalbüros erfolgen, unter der Bedingung, dass die Rechnungen höchstens 15 Tage vor ihrer Vorlage quittiert wurden und der Gesamtbetrag mindestens 100 Euro beträgt. Diese Erstattung erfolgt in Form von Schecks, die ohne zusätzliche Kosten in jeder Filiale der Post Luxemburg eingelöst werden können.
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Nationale Gesundheitskasse4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2980 Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Leistungsabteilung (Pflegeversicherung)4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1023
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Überweisung ins Ausland4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 -1Fax : (+352) 2757 - 2758Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.15 bis 16.00 Uhr -
CNS – Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Geldleistungen4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58 -
CNS – Abteilung Leistungen in Sachen Krankheit-Mutterschaft4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen international4, rue Mercier
L-2144 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57 - 1Fax : (+352) 27 57 27 - 58 -
CNS – Abteilung Erstattungen national4, rue Mercier
L-21 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 27 57-1Fax : (+352) 27 57 27-58