Zukunftskasse

Die Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) ist die Kindergeldkasse Luxemburgs. Die öffentlich-rechtliche Anstalt untersteht dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion (Ministère de la Famille, de l'Intégration et à la Grande Région) und ist für die Verwaltung des Kindergeldes, der Geburtszulagen und des Zuschusses für den Schulbeginn zuständig. Sie kümmert sich ebenfalls um die Verwaltung des Elternurlaubs.

Um die optimale Bearbeitung der Unterlagen zu gewährleisten, bittet die CAE um die Einhaltung der folgenden Bestimmungen:

  • Bei telefonischer Kontaktaufnahme:
    • Bitte geben Sie bei jedem Anruf das Aktenzeichen an, d. h. die Sozialversicherungsnummer, die in dem Schreiben der CAE genannt ist oder auf den Bankauszügen steht.
    • Bitte richten Sie konkrete Fragen an den zuständigen Sachbearbeiter. Wenn Sie die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht kennen, kann die Zentrale Ihren Anruf an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
  • Bei Kontaktaufnahme auf dem Postweg:
    • Bitte geben Sie stets das Aktenzeichen an.
    • Anträge müssen grundsätzlich unterschrieben und per Post zugesandt werden.
    • Übermitteln Sie alle erforderlichen und verlangten Belege (z. B. Geburtsurkunde) in einer einzigen Sendung und nur auf dem Postweg.
    • Bitte verwenden Sie nur ein einziges Kommunikationsmittel, um die Unterlagen bei der CAE einzureichen (auf dem Postweg oder – in Notfällen per Fax).

Die erstmalige Bearbeitung von Unterlagen kann sich über 2 bis 3 Monate erstrecken. Warten Sie ab, bis die Frist verstrichen ist, bevor Sie Beschwerde einlegen oder sich telefonisch melden.

Alle zugesandten Belege gehen grundsätzlich bei der CAE ein, es ist daher nicht erforderlich, sich nach einer Eingangsbestätigung zu erkundigen.

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