Spezielle Überprüfungskommission

Die Spezielle Überprüfungskommission im Bereich des Arbeitslosengelds (Commission spéciale de réexamen en matière d’indemnités de chômage - CSR) ist die erste Instanz für eine Berufung gegen einen Beschluss zur Verweigerung oder Streichung des Arbeitslosengelds.

Die CSR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • 3 Vertretern der Arbeitgeberschaft;
  • 3 Vertretern der Arbeitnehmerschaft.
Die Mitglieder der Kommission werden vom Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft ernannt.

 

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