Ihr Kind außerhalb von zu Hause betreuen lassen
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Sie suchen jemanden, der gut auf Ihr Kind aufpasst.
Das nennt man: Kinder-Betreuung.
In Luxemburg gibt es viele Kinder-Betreuungen, die auf Ihr Kind aufpassen.
Zum Beispiel:
- Kinder-Krippen (Crèches): Für Kinder bis 4 Jahren.
- Kinder-Horte (Maison Relais): Dort werden Kinder vor und nach der Schule betreut.
- Tages-Eltern: Das sind Personen, die Kinder bei sich zu Hause betreuen.
Warum gibt es Kinder-Betreuung?
Diese Kinder-Betreuungen helfen Ihnen im Alltag:
- Sie können arbeiten und Ihr Kind ist gut versorgt.
- Ihr Kind kann mit anderen Kindern spielen und lernen.
- Ihr Kind lernt viel.
Wer kann sein Kind betreuen lassen?
Sie können diese Kinder-Betreuungen nutzen,
wenn Ihr Kind weniger als 12 Jahre ist.
Sie müssen nicht Luxemburger sein
und auch nicht in Luxemburg wohnen.
Wichtig: Manche Kinder-Betreuungen nehmen nur Kinder an, die:
- in der Gemeinde wohnen,
- oder in der Gemeinde zur Schule gehen.
Welche Kinder-Betreuung gibt es?
In Luxemburg gibt es verschiedene Kinder-Betreuungen:
- Kinder-Krippen (Crèches): Für Kinder bis 4 Jahre.
- Kinder-Tages-Stätten: Für Kinder, die schon zur Schule gehen.
- Kinder-Horte: Für Kinder bis 8 Jahren.
Kinder werden dort weniger als 16 Stunden in der Woche betreut. - Schüler-Horte (Maison Relais):
Für Kinder die zwischen 3 und 12 Jahre alt sind.
In manchen Fällen können Jugendliche bis 18 Jahre dort hingehen.
Vor und nach der Schule.
Die Maisons Relais sind von Ihrer Gemeinde.
Sie sind für Kinder, die in der Gemeinde zur Schule gehen. - Tages-Eltern: Eine Person betreut Kinder bei sich zu Hause.
Sie kann sich auch nachts oder am Wochen-Ende um Ihr Kind kümmern.
Bei der Kinder-Betreuung kümmern sich ausgebildete Betreuer um Ihr Kind.
Ein Betreuer ist zum Beispiel ein Erzieher (Éducateur).
Was passiert in der Betreuung?
Ihr Kind:
- wird betreut und jemand passt auf Ihr Kind auf,
- bekommt zu Essen,
- kann spielen, lernen und sich ausruhen,
- bekommt Hilfe bei den Hausaufgaben.
Sprachen lernen
In vielen Kinder-Betreuungen lernen Kinder Luxemburgisch und Französisch.
Die Kinder lernen mit Liedern, Spielen und Geschichten.
Das ist für Kinder von 1 bis 4 Jahren.
Dieses Programm wird in verschiedenen Kinder-Betreuungen angeboten:
- in den Kinder-Krippen (Crèches)
- in den Kinder-Horten
Tages-Eltern machen bei diesem Programm nicht mit.
Was kostet die Kinder-Betreuung?
Ihr Kind ist mindestens 4 Jahre alt und geht zur Schule.
Dann ist die Betreuung gratis.
Die Betreuung ist:
- von Montag bis Freitag,
- zwischen 7:00 und 19:00 Uhr,
- nur während der Schul-Woche.
Für andere Zeiten oder Ferien gibt es besondere Regeln.
Sie müssen bezahlen, wenn Ihr Kind:
- in den Ferien betreut wird.
- vor 7:00 Uhr betreut wird.
- nach 19:00 Uhr betreut wird.
Wie viel Sie bezahlen, hängt davon ab:
- Wie viel Geld Ihre Familie hat.
Familie bedeutet in diesem Text: Die Personen, die mit Ihnen wohnen. - Wie viele Kinder Sie haben.
- Ob Sie in Luxemburg wohnen.
Sie bekommen auch noch Gutscheine für die Kinder-Betreuung (CSA).
Ein Gutschein ist ein Zettel oder eine Karte.
Auf dem Gutschein steht ein Betrag.
Zum Beispiel: 50 €.
Sie können mit dem Gutschein die Kinder-Betreuung bezahlen.
Dann müssen Sie vielleicht nur noch einen Teil
von der Kinder-Betreuung zahlen.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Gutscheine für Kinder-Betreuung in Anspruch nehmen (chèques-service accueil).
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Wie melden Sie Ihr Kind an?
Sie melden Ihr Kind direkt bei der Kinder-Betreuung an.
Sie machen einen Kontrakt mit der Kinder-Betreuung.
Manche Kinder bekommen zuerst einen Platz.
Zum Beispiel:
- Kinder, die nur mit der Mutter oder nur mit dem Vater leben.
- Kinder, die besondere Hilfe brauchen.
Zum Beispiel: Kinder mit Lern-Problemen. - Kinder von Eltern, die wenig Geld haben.
Zuständige Kontaktstellen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Agence Dageselteren
auf der Website von Arcus
-
Liste des assistantes parentales (novembre 2025)
Excel • 111 KB
-
Liste des services d’éducation et d’accueil agréés
Pdf • 866 KB
-
Mehrsprachige Bildung
auf der Website enfancejeunesse.lu
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 15 décembre 2017
portant réglementation de l’activité d’assistance parentale
-
Loi modifiée du 4 juillet 2008
sur la jeunesse
-
Loi modifiée du 8 septembre 1998
réglant les relations entre l’Etat et les organismes oeuvrant dans les domaines social, familial et thérapeutique
-
Règlement grand-ducal modifié du 14 novembre 2013
concernant l’agrément à accorder aux gestionnaires de services d’éducation et d’accueil pour enfants
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