Einen Teil aus dem Straf-Register anfragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Straf-Register („Casier“)

Das Straf-Register ist eine Akte vom Staat.
In dieser Akte stehen die Straftaten von einer Person.
Straftat heißt: man hat gegen das Gesetz verstoßen.
Wenn das Gericht eine Person wegen einer Straftat verurteilt,
steht das im Straf-Register.

Das Straf-Register hat 5 verschiedene Teile.
Sie selbst dürfen den Teil 3, 4 oder 5 anfragen.

Das Straf-Register ist in französischer Sprache.
Der Teil aus dem Straf-Register heißt „extrait du casier“.
Das Straf-Register heißt in Luxemburg auch „Casier“.

 

Wofür brauchen Sie einen Teil aus dem Straf-Register?

Einen Teil aus dem Straf-Register brauchen Sie meistens für die Arbeit.
In der Stellen-Anzeige und im Arbeits-Vertrag steht,
ob Sie einen Teil aus dem Straf-Register brauchen.

Es ist meistens Teil 3.
Für eine Arbeit als Fahrer ist es Teil 4.
Für eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es Teil 5.

Sie brauchen den Teil aus dem Straf-Register:

  • Wenn Sie sich für eine neue Arbeits-Stelle melden.
  • Wenn Sie in einem Gesundheits-Beruf arbeiten wollen.
    Zum Beispiel als Kranken-Pfleger.
  • Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen.
    Zum Beispiel als Erzieher.
  • Wenn Sie in Berufen arbeiten wollen,
    die mit Sicherheit oder mit Geld zu tun haben.
    Zum Beispiel im Wach-Dienst oder bei Geld-Transporten.
  • Wenn Sie eine Firma oder ein Geschäft aufmachen wollen.
     

Wer kann einen Teil
aus dem Straf-Register anfragen?

  • Luxemburger, die erwachsen sind (ab 18 Jahren).
  • Ausländer, die in Luxemburg leben und erwachsen sind.
  • Einrichtungen von der Gemeinde und vom Staat.
    Aber nur, wenn Sie einverstanden sind.
  • Eine andere Person, die von Ihnen
    eine schriftliche Erlaubnis hat.
     

Was kostet ein Teil aus dem Straf-Register?

Ein Teil aus dem Straf-Register ist gratis.

 

 

Wie können Sie Ihren Teil anfragen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Im Internet anfragen

Sie gehen auf die Seite www.MyGuichet.lu.
Dort wird erklärt, wie Sie im Internet Dokumente anfragen können.
Die Seite ist in schwerer Sprache.

Wenn Sie einen Teil aus dem Straf-Register im Internet anfragen wollen,
brauchen Sie einen elektronischen Beweis.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

  • das LuxTrust-Zertifikat.

Damit können Sie sicher beweisen, wer Sie sind.
Für diesen elektronischen Beweis gehen Sie auf die Seite www.luxtrust.lu.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

  • den elektronischen Personal-Ausweis.

Ihr Ausweis hat einen elektronischen Chip.
Auf dem Chip sind Informationen gespeichert.
Mit den Informationen auf dem Chip können Sie am Computer beweisen,
 wer Sie sind.
Wenn Sie den Ausweis anfragen, müssen Sie direkt sagen,
dass Sie den Chip nutzen wollen.

Persönlich anfragen

Sie gehen persönlich zum Büro vom Straf-Register.
Sie fragen den Teil aus dem Straf-Register, den Sie brauchen.
Sie bekommen Ihren Teil aus dem Straf-Register direkt mit.

Die Adresse vom Büro vom Straf-Register ist:

Parquet général
Service du Casier Judiciaire
35, rue de Bonnevoie
L-1260 Luxembourg

Telefon: (+352) 247 32 387
E-Mail: casier.judiciaire@justice.etat.lu

Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 16:00 Uhr.

Sie brauchen:

Ihren Personal-Ausweis.
Oder
Ihren Reise-Pass.
Oder
Ihre Aufenthalts-Karte.

Per E-Mail, Fax oder Post anfragen

Sie können den Teil aus dem Straf-Register per Email, Fax
oder Post anfragen.
Sie können dazu dieses Formular benutzen.
Das Formular ist auf Französisch.

Sie müssen 1 Kopie mitschicken von:

Ihrem Personal-Ausweis.
Oder
Ihrem Reise-Pass.
Oder
Ihrer Aufenthalts-Karte.

 

Wie bekommen Sie Ihren Teil
aus dem Straf-Register?

Wenn Sie Ihren Teil im Internet anfragen

Dann wird Ihr Teil NICHT per Post geschickt.
Sie bekommen Ihren Teil als PDF-Dokument auf MyGuichet.lu,
unter „Meine Mitteilungen“.

Sie bekommen eine E-Mail, wenn Ihr Teil für Sie bereit ist.
Ihr Teil enthält einen QR-Code.
Mit diesem Code kann man prüfen, ob das Dokument echt ist.

Wenn Sie per E-mail, Fax oder Post anfragen

Dann bekommen Sie den Teil aus dem Straf-Register geschickt,
gratis per Post.

Wenn Sie persönlich in das Büro vom Straf-Register gehen

Dann bekommen Sie den Teil aus dem Straf-Register direkt mit.

 

Wenn eine andere Person für Sie
Ihren Teil anfragt oder abholt?

Wenn eine andere Person für Sie den Teil aus dem Straf-Register
anfragt oder abholt, braucht die Person eine Vollmacht von Ihnen.
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis,
dass Sie einverstanden sind.

Sie braucht auch eine Kopie von:

  • Ihrem Personal-Ausweis.
  • Oder Ihrem Reise-Pass.
  • Oder Ihrer Aufenthalts-Karte.

Das gilt auch, wenn eine andere Person auf MyGuichet.lu
Ihren Teil für Sie anfragt.

 

Was steht im Teil 1 und Teil 2 vom Straf-Register?

Teil 1

Im Teil 1 stehen alle Straftaten und Vergehen von einer Person.
Ein Vergehen ist wie eine Straftat, aber weniger schlimm.
Man muss dafür nicht vor Gericht.
Zum Beispiel: falsch Parken.

Der Teil 1 wird automatisch an das Gericht und den Anwalt verschickt,
wenn eine Person vor Gericht angeklagt ist.

Teil 2

Im Teil 2 stehen auch alle Straftaten, genau wie im Teil 1.
Im Teil 2 stehen keine Vergehen.
Der Teil 2 wird an Einrichtungen von der Gemeinde
und vom Staat verschickt.
Aber nur, wenn die Person einverstanden ist.
 

Was steht im Teil 3, Teil 4 und Teil 5
vom Straf-Register?

Teil 3

Im Teil 3 stehen nicht alle Straftaten von einer Person.
Im Teil 3 stehen Straftaten mit viel Gewalt
und mit einem großen Schaden.
Das heißt: schlimme Straftaten.

Im Teil 3 steht nicht:

  • Wenn das Gericht eine Person auf Bewährung verurteilt.
  • Wenn das Gericht eine Person zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
  • Wenn das Gericht eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt,
    die weniger ist als 2.500 Euro.

Teil 4

Im Teil 4 stehen die gleichen Straftaten wie im Teil 3.
Im Teil 4 steht auch noch, wenn eine Person ein Fahr-Verbot hat.
Fahr-Verbot heißt: Die Person darf nicht Auto fahren.
Ein Arbeit-Geber fragt den Teil 4,
wenn eine Person als Fahrer arbeiten möchte.

Teil 5

Im Teil 5 steht, wenn das Gericht eine Person verurteilt
wegen einer Straftat an Kindern oder Jugendlichen.
Zum Beispiel Missbrauch.
Wenn eine Person mit Kindern und Jugendlichen arbeitet,
ist es besonders wichtig, dass sich die Person richtig verhält.
Der Arbeit-Geber fragt den Teil 5,
wenn eine Person mit Kindern und Jugendlichen arbeiten will.
Zum Beispiel in einer Maison Relais oder in einem Heim.
 

Was ist bei Straftaten im Ausland?

Die Länder in der Europäischen Union (EU)
tauschen Informationen über Straftaten aus.
Die Straftaten von einer Person stehen immer im Straf-Register
von dem Land, von dem die Person die Nationalität hat.

Das heißt:
Wenn ein Luxemburger im Ausland vom Gericht eine Strafe bekommt,
schickt das Ausland die Information nach Luxemburg.
Die Straftat steht dann im Straf-Register von Luxemburg.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Strafregisterauszüge

  • Generalstaatsanwaltschaft Abteilung Strafregisterauszüge

    Adresse:
    35, rue de Bonnevoie L-1260 Luxemburg Luxemburg
    Cité judiciaire - Plateau du St. Esprit - L-2080 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr

    Achtung: Post, die an eine andere Adresse als die oben genannte Postanschrift gesendet wird, wird an den Absender zurückgeschickt.

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