Transeuropäische Energieinfrastrukturvorhaben

Die Energiepolitik für Europa legt die Kernziele der Europäischen Union im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit fest.

In diesem Zusammenhang gelten als Vorhaben von gemeinsamem Interesse diejenigen wesentlichen Infrastrukturvorhaben, die mindestens 2 Mitgliedstaaten der Europäischen Union betreffen und einen Beitrag leisten können zu:

  • einer besseren Marktintegration;
  • einem erhöhten Wettbewerb;
  • einer Steigerung der Versorgungssicherheit;
  • oder auch einer Verringerung der CO2-Emissionen.

Diese Vorhaben beziehen sich im Wesentlichen auf Stromübertragungs- und Gasfernleitungsinfrastrukturen und profitieren von einigen Vorteilen, darunter:

  • die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren;
  • geringere Verwaltungskosten für die Träger dank schnellerer und effizienterer Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (Cellule de facilitation Urbanisme et Environnement), die dem Ministerium für den öffentlichen Dienst unterstellt ist, unterstützt die Unternehmen bei der Erledigung der Verwaltungsformalitäten, die im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Vorhaben erforderlich sind.

Zielgruppe

Unternehmen, die sich in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen an Stromübertragungs- und Gasfernleitungsinfrastrukturvorhaben beteiligen, können die Hilfe der Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen in Anspruch nehmen, um die mit ihrem Vorhaben verbundenen Verwaltungsformalitäten zu erledigen.

Vorgehensweise und Details

Gasfernleitungsinfrastrukturen

Bei Vorhaben für Gasfernleitungsinfrastrukturen sind folgende Genehmigungen erforderlich:

Die Träger müssen ebenfalls Umweltverträglichkeitsprüfungen für das Vorhaben erstellen.

Zudem müssen die Vorhaben mit dem Allgemeinen Bebauungsplan (plan d’aménagement général - PAG) und den Teilbebauungsplänen (plans d’aménagement particuliers - PAP) der betroffenen Gemeinden im Einklang stehen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Träger die Änderung des PAG beantragen und/oder der betreffenden Gemeinde den Entwurf eines PAP vorlegen.

Stromübertragungsinfrastrukturen

Bei Vorhaben für Stromübertragungsinfrastrukturen sind folgende Genehmigungen erforderlich:

Die Träger müssen ebenfalls Umweltverträglichkeitsprüfungen für das Vorhaben erstellen.

Zudem müssen die Vorhaben mit dem Allgemeinen Bebauungsplan (plan d’aménagement général - PAG) und den Teilbebauungsplänen (plans d’aménagement particuliers - PAP) der betroffenen Gemeinden im Einklang stehen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Träger die Änderung des PAG beantragen und/oder der betreffenden Gemeinde den Entwurf eines PAP vorlegen.

Schließlich müssen die Träger gegebenenfalls die Genehmigung des für Energiefragen zuständigen Ministers einholen, um:

  • eine neue Stromleitung durch ein Privatgrundstück zu verlegen (mangels Leitungsrecht);
  • die Leitung auf einen Industriestandort außerhalb des Netzes auszudehnen;
  • grenzüberschreitende Verbindungen herzustellen.

Unterstützung durch die Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen

Die Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen unterstützt die Unternehmen bei der Erledigung der Verwaltungsformalitäten, die für die Umsetzung ihres transeuropäischen Infrastrukturvorhabens erforderlich sind.

Weitere Informationen, insbesondere über die Bearbeitungsfristen für den Antrag, finden Sie im Verfahrensleitfaden für die Gewährung von Genehmigungen, die auf Vorhaben von gemeinsamem Interesse anwendbar sind.

Zuständige Kontaktstellen

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