Straßenbaugenehmigung – Eisenbahnnetz
Das Erfordernis einer verkehrs- und wegerechtlichen Genehmigung im Hinblick auf das Eisenbahnnetz zielt auf die Verbesserung der Sicherheit der Bahnreisenden in Bezug auf behelfsmäßig oder auf Dauer erstellte Anlagen entlang dieser Gleise ab.
Jede natürliche oder juristische Person, die Ausbau- oder Bauarbeiten entlang von Gleisen plant, muss bei einer der regionalen Stellen der Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées) eine Straßenbaugenehmigung beantragen.
Zielgruppe
Eine Straßenbaugenehmigung im Hinblick auf das Eisenbahnnetz ist bei jeder baulichen Anlage, Anpflanzung oder allen Arbeiten notwendig, die auf einem an das Eisenbahnnetz angrenzenden Grundstück, das in weniger als 10 m Entfernung von den Gleisanlagen liegt, erfolgen sollen.
Ausbauarbeiten jeder Art im Abstand von weniger als 2 m von der Begrenzung der Gleise sind dagegen untersagt.
Als Gleisbegrenzung gilt entweder der Grat der Aufschüttung bzw. des Damms oder der äußere Grabenrand. Ansonsten gilt als Begrenzung ein Abstand von 1,5 m ab der äußeren Schiene des Gleises.
Geplante Ausbauarbeiten außerhalb dieser Entfernung von 10 m unterliegen nicht der verkehrs- und wegerechtlichen Genehmigung, sofern sie unter Einhaltung der Genehmigungsverfahren erfolgen.
Verschiedene Fachleute (Fachstellen, Architekten usw.) bieten ebenfalls ihre Dienste an, um die Antragsteller bei der Erledigung der Formalitäten bei den Behörden zu unterstützen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
In Ausnahmefällen kann eine grundsätzliche Straßenbaugenehmigung (permission de voirie de principe) bei einer der regionalen Stellen der Straßenbauverwaltung beantragt werden.
Unternehmen, die Infrastrukturarbeiten an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere für das Telekommunikations-, Gas-, Strom-, Wasserversorgungsnetz usw. planen, können das Nationale Bauregister einsehen, bevor sie ihren Antrag auf Straßenbaugenehmigung einreichen.
Das Bauregister ermöglicht es Unternehmen zu überprüfen, ob für die betreffende Parzelle bereits ein Projekt vorliegt, und so Baustellen zu koordinieren und Kosten für die Hoch- und Tiefbauarbeiten durch einen Vertrag zwischen Unternehmen und den interessierten Beteiligten zu teilen.
Vorgehensweise und Details
Zusammenstellung der Unterlagen
Jedem Antrag auf Erteilung einer verkehrs- und wegerechtlichen Genehmigung müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:
- ein aktueller Auszug des Katasterplans der betreffenden Parzelle;
- ein Lageplan des Projekts (1:1.000 oder 1:500), der die Ausbauarbeiten und baulichen Anlagen im Hinblick auf die Gleisanlagen veranschaulicht: In diesem Plan muss die Gleisanlage in ihrer ganzen Breite verzeichnet sein;
- gegebenenfalls ein Längsprofil über die Gleisanlage;
- bei Ausbauarbeiten und baulichen Anlagen, die im Randbereich geschlossener Ortschaften vorgesehen sind, sowie bei allen Projekten, um ein Gewerbegebiet oder ein Wohngebiet anzulegen, ein Auszug des PAG (plan d’aménagement général - allgemeiner Bebauungsplan), einschließlich Grafikteil und Legende, sowie ein Auszug des schriftlichen Teils des PAG;
- gegebenenfalls: ein Plan der Frontfassade (den Gleisanlagen zugewandte Wand) sowie ein Plan aller sonstigen Wände, die mit Garageneinfahrten versehen sind;
- gegebenenfalls ein Plan des Untergrunds oder der Stockwerke, auf denen sich die einzelnen oder Gemeinschaftsgaragen befinden;
- bei Umbauten:
- entweder 2 Pläne, von denen einer die aktuelle Lage vor den Arbeiten und der andere die Planung zeigt;
- oder Angabe der Art der Arbeiten im Plan entsprechend dem Farbcode gemäß dem Leitfaden für die Ausstellung ministerieller verkehrs- und wegerechtlicher Genehmigungen.
Bei Projekten einer Größenordnung, die zu verstärktem Verkehrsaufkommen („Herkunft-Ziel“) führen kann, kann die Anfertigung einer Verkehrsstudie verlangt werden. Ebenso können bei Bauprojekten, die erhebliche Aushub- oder Erdarbeiten erfordern, geotechnische Untersuchungen oder Gutachten notwendig sein.
Ministerielle Straßenbaugenehmigung
Nach Einholung aller Informationen bezüglich der erforderlichen Angaben und Unterlagen muss der Antragsteller seinen Antrag auf Straßenbaugenehmigung an den Leiter der zuständigen regionalen Stelle der Straßenbauverwaltung übermitteln.
Nach Eingang des Antrags wird eine Empfangsbestätigung an den Antragsteller gesandt, in der das Aktenzeichen und der Name des zuständigen Sachbearbeiters angegeben sind.
Die zuständige regionale Stelle der Straßenbauverwaltung schickt ein Exemplar des Antrags an die Nationale Eisenbahngesellschaft (Chemins de Fer Luxembourgeois - CFL) zur Stellungnahme.
Eventuell müssen von der Straßenbauverwaltung verlangte Änderungen in das Projekt aufgenommen werden.
Was die Bearbeitungsfrist angeht, so ist ein Zeitraum von mehr oder weniger 3 Monaten vorzusehen.
Gültigkeit der Genehmigung
Die Gültigkeit der verkehrs- und wegerechtlichen Genehmigung für Ausbauarbeiten mit endgültigem Charakter ist auf 2 Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Frist muss der Begünstigte die genehmigten Ausbau- und Bauarbeiten begonnen und abgeschlossen haben.
In den folgenden Fällen muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ablaufdatum der in der besagten verkehrs- und wegerechtlichen Genehmigung genannten Frist eine Verlängerung beantragt werden:
- die Bauarbeiten haben noch nicht begonnen;
- die Bauarbeiten sind im Gange, aber nicht abgeschlossen.
Pro Antrag auf Straßenbaugenehmigung ist ein einziges Verfahren zur Verlängerung zulässig.
Weitere Genehmigungen
Die Straßenbaugenehmigung entbindet nicht von der Pflicht zur Einholung weiterer eventuell erforderlicher Genehmigungen, insbesondere in Bezug auf den Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie:
- die Baugenehmigung;
- die Genehmigung Commodo/Incommodo für klassifizierte Einrichtungen;
- die Genehmigung im Rahmen des Naturschutzes;
- die wasserrechtliche Genehmigung;
- die Genehmigung zur Rodung/Baulandgewinnung;
- die Genehmigung für das Anbringen von Schildern oder Werbeflächen;
- die Genehmigung für Ausbau- oder Bauarbeiten entlang einer staatlichen Straße.
Formulare/Online-Dienste
Demande en obtention d'une permission de voirie
Zuständige Kontaktstellen
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Straßenbauverwaltung38, boulevard de la Foire
L-1528 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 28 46 11 00Fax : (+352) 26 25 63 11 00
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Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2918 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86824Fax : (+352) 40 04 10 -
Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung – Abteilung Verfahren und Planung4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
-
Umweltabteilung4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86811Fax : (+352) 40 04 10