Antrag auf punktuelle Änderung eines Teilbebauungsplans (PAP)

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Jeder Teilbebauungsplan (plan d’aménagement particulier - PAP) kann gemäß dem gleichen Verfahren geändert werden, wie es auch für seine Annahme vorgesehen ist.

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium kann jedoch auf Anfrage der Person, die einen Antrag auf punktuelle Änderung stellt, beschließen, ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.

Anders als beim klassischen Verfahren zur Änderung eines Teilbebauungsplans, das theoretisch innerhalb von 8,5 Monaten beendet ist, bedarf es für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens lediglich 4 Monate.

Zielgruppe

Die Initiative für die Änderung eines PAP für ein neues Gebiet geht aus:

  • vom Eigentümer, der sein Grundstück umgestalten oder umwidmen möchte;

  • von seinem Bevollmächtigten;

  • vom Staat;

  • von der Gemeinde oder vom Gemeindeverband.

Nur die Gemeinde kann einen PAP für ein bestehendes Gebiet d. h. eine städtische Zone, bei der die Hälfte der Parzellen bebaut ist und deren Grundstücke vollständig erschlossen sind, ändern. Für Zwecke dieser Initiative muss die Gemeinde nicht:

  • Eigentümerin des oder der Grundstücke sein, auf die sich die geplante Änderung bezieht;
  • eine Ermächtigung erhalten, die sie zur Abwicklung des Vorgangs in Bezug auf das oder die betreffenden Grundstücke berechtigt.

Voraussetzungen

Nur Anträge auf punktuelle Änderungen eines Teilbebauungsplans können dem vereinfachten Verfahren unterzogen werden, d. h. Änderungen, bei denen der PAP in einem oder mehreren präzisen Punkten angepasst werden soll, ohne die allgemeine Struktur oder die Vorgaben des ursprünglichen PAP in Frage zu stellen.

Handelt es sich um eine wesentlichere Änderung, muss das klassische Änderungsverfahren angewandt werden.

Der Antragsteller einer punktuellen Änderung muss nicht notwendigerweise auch der Initiator des ursprünglichen PAP sein.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf punktuelle Änderung des PAP wird dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium vorgelegt, das seine Konformität mit dem PAP oder dem allgemeinen Bebauungsplan (plan d'aménagement général - PAG) sowie den punktuellen Charakter des Änderungsantrags analysiert. 

Der Inhalt des Dossiers betreffend die punktuelle Änderung entspricht dem Inhalt eines Teilbebauungsplans für ein „neues Gebiet“.

Der Inhalt des Dossiers darf sich lediglich auf den Gegenstand der punktuellen Änderung als solche beziehen.

Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang wird das Dossier an den Innenminister übermittelt, dem 30 Tage für eine entsprechende Rückmeldung zur Verfügung stehen.

3 Fallbeispiele sind demnach denkbar:

  • Äußert sich der Innenminister nicht zu dem ihm vorgelegten Dossier, ist der Gemeinderat befugt, über den Antrag auf punktuelle Änderung abstimmen zu lassen.
  • Stellt der Innenminister fest und informiert er das Bürgermeister- und Schöffenkollegium dahingehend, dass der Änderungsantrag gesetzeskonform ist, stimmt der Gemeinderat über den Antrag ab.   
  • Ist der Änderungsantrag nicht gesetzeskonform (wenn es sich beispielsweise nicht um eine punktuelle Änderung handelt oder der Änderungsantrag dem PAG entgegensteht), leitet der Innenminister das Dossier zwecks Stellungnahme an die Bewertungsstelle (cellule d'évaluation) weiter und unterrichtet das Bürgermeister- und Schöffenkollegium darüber.

In diesem Fall wird das Verfahren gemäß dem normalen Verfahren für die Annahme und Änderung eines Teilbebauungsplans fortgesetzt, und der Gemeinderat kann über den Abschluss des Vorgangs entscheiden.

Veröffentlichung

Gleichzeitig:

  • wird der Antrag auf punktuelle Änderung des PAP innerhalb von 15 Tagen nach dessen Eingang vom Schöffenkollegium im Rathaus und auf der Website der Gemeinde hinterlegt, wo die Öffentlichkeit 30 Tage lang Gelegenheit hat, davon Kenntnis zu nehmen;

  • wird die Einreichung des Dossiers durch Aushänge in der Gemeinde, die auf die Website verweisen, sowie in mindestens 4 nationalen Tageszeitungen bekannt gemacht.
    Die Kosten für die Veröffentlichung werden von der Gemeinde vom Antragsteller des PAP zurückgefordert, wenn die Initiative nicht von der Gemeinde ausgeht.

Nach der Veröffentlichung der Einreichung in den nationalen Tageszeitungen kann jeder, der Anmerkungen oder Einwände vorzubringen hat, diese während 30 Tagen schriftlich an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium richten.

Abstimmung des Gemeinderats

Vertritt der Innenminister die Ansicht, dass es sich um eine punktuelle Änderung handelt, oder liegt innerhalb von 30 Tagen nach der Weiterleitung des Dossiers an den Minister dessen Antwort nicht vor, ist das Bürgermeister- und Schöffenkollegium gehalten, dem Gemeinderat den Antrag auf punktuelle Änderung, einschließlich der Anmerkungen und Einwände, innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des öffentlichen Konsultationszeitraums zur Abstimmung vorzulegen.

Es sind 2 Beschlüsse möglich:

  • entweder wird der Antrag auf punktuelle Änderung in seiner ursprünglichen Form angenommen;

  • oder das Projekt wird abgelehnt und der Vorgang abgeschlossen.

Bei Annahme der Änderung wird der geänderte PAP dem Innenminister zu Informationszwecken innerhalb von 15 Tagen zugestellt. Er wird 3 Tage nach seiner Veröffentlichung durch Aushang in der Gemeinde verbindlich.

Zuständige Kontaktstellen

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