Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
Unternehmen, die in Umwelttechnologien oder umweltfreundliche Verfahren investieren, können von einer spezifischen Beihilferegelung Gebrauch machen.
Die Beihilfen werden in Form von Kapitalzuschüssen oder Zinszuschüssen gewährt.
Zielgruppe
Betroffene Unternehmen
Diese Beihilfen sind für alle Unternehmen und natürlichen Personen mit einer Niederlassungsgenehmigung bestimmt.
Förderfähige Kosten
Den Unternehmen wird ein Leitfaden für den Antragsteller (Guide du requérant) zur Verfügung gestellt, um sie bei der Erstellung ihrer Antragsunterlagen zu unterstützen.
Die Beihilferegelung sieht mehrere Formen von Investitionen (Regelungen) vor, die für eine öffentliche Beihilfe in Betracht kommen:
- Investitionen, die es den Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine solchen Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen;
- die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen;
- Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen;
- Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung;
- Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- Investitionen in die Altlastensanierung;
- Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze;
- Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen;
- Investitionen in Energieinfrastrukturen;
- Beihilfen für Umweltstudien.
Voraussetzungen
Unternehmen, die die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen erfüllen, können diese Beihilfe in Anspruch nehmen.
Fristen
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Beihilfeanträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden, d. h. vor:
- dem Beginn der Bauarbeiten im Zusammenhang mit der jeweiligen Investition;
- der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Geräten oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
Der Kauf von Grundstücken und die Vorbereitungen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.
Im Falle von Rückkäufen ist der Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die in direktem Zusammenhang mit dem erworbenen Betrieb stehen.
Der Antragsteller muss das Antragsformular für eine Beihilfe für ein Investitionsvorhaben im Bereich des Umweltschutzes ausfüllen und zusammen mit den im Formular geforderten Unterlagen einreichen.
Er kann die am Tag der Antragstellung geltende Fassung des Leitfadens für den Antragsteller als Grundlage für die Vorbereitung seiner Antragsunterlagen verwenden.
Der ausgefüllte und von einer für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Person unterzeichnete Antrag muss in elektronischer Form oder per Post an das Ministerium für Wirtschaft geschickt werden. Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Höchstbetrag der Beihilfe
Der Betrag der Beihilfe kann je nach Art des finanzierten Projekts und der Art des antragstellenden Unternehmens zwischen 10 % und 100 % der Investitionen betragen.
Die folgende Tabelle fasst die Höchstbeträge aller Beihilferegelungen zusammen, ausgedrückt als Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Jede Zeile steht für eine Regelung oder eine spezifische Beihilfemaßnahme.
Beihilfeintensität je nach Art der Regelung
Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | ||
Investitionsbeihilfen, die es Unternehmen ermöglichen, die EU-Umweltnormen zu übertreffen oder, wenn es keine EU-Normen gibt, das Umweltschutzniveau zu erhöhen | 60 % |
50 % |
40 % |
|
Investitionsbeihilfen für die frühzeitige Anpassung an künftige EU-Normen |
20 % 15 % |
15 % 10 % |
10 % 5 % |
|
Beihilfen für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen | 50 % | 40 % | 30 % | |
Beihilfen für Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung | 65 % | 55 % | 45 % | |
Beihilfen für Investitionen in die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen | ||||
a) Identifizierbare Einzelinvestitionen oder Investitionen als Abzug von einer kontrafaktischen Referenz |
65 % | 55 % |
45 % | |
b) Investitionen in bestimmte kleine Anlagen (ohne Abzug einer kontrafaktischen Referenz) |
50 % | 40 % | 30 % | |
Beihilfen für Investitionen in die Altlastensanierung | 100 % | 100 % | 100 % | |
Beihilfen für Investitionen in effiziente Wärme- und Kältenetze | ||||
a) Erzeugungsanlage |
65 % | 55 % | 45 % | |
b) Verteilnetz |
der Beihilfebetrag kann die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn über die wirtschaftliche Lebensdauer nicht übersteigen | |||
Beihilfen für Investitionen in das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen | 55 % Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie |
45 % Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie |
35 % Einhaltung des Prinzips der Abfallhierarchie |
|
Beihilfen für Investitionen in Energieinfrastrukturen | Beihilfe, die die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und der Gewinnspanne der Investition nicht übersteigt | |||
Beihilfen für Umweltstudien | 70 % | 60 % | 50 % |
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss oder der rückzahlbare Vorschuss werden gezahlt, nachdem die betreffenden Investitionen oder Ausgaben vollständig getätigt wurden. Es können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden, wenn die Investitionen oder Ausgaben getätigt werden.
Die Beihilfen in Form von Eigenkapital können vor Abschluss des Projekts gezahlt werden, während die Beihilfen in Form von Zinszuschüssen zu den Zinszahlungsterminen gezahlt werden, die im Darlehensvertrag vorgesehen sind, dem diese Zuschüsse zugutekommen.
Formulare/Online-Dienste
Formulaire de demande d'aide à l'investissement dans la protection de l'environnement
Application form for environmental investment aid
Zuständige Kontaktstellen
-
Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Umweltvorhaben)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20 -
Luxinnovation – NCP5, avenue des Hauts Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63 - 667