Eine Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beantragen
Um die Elektromobilität und die aktive Mobilität zu fördern und die Mobilität nachhaltig sauberer zu gestalten, wurde eine Prämie für den Kauf folgender Fahrzeuge eingeführt (zum Beispiel Pkw, Lieferwagen, vierrädrige Fahrzeuge):
- reine Elektrofahrzeuge;
- wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge; oder auch
- aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge, einschließlich Lieferwagen, mit CO2-Emissionen ≤ 50 g/km.
Zielgruppe
Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs. Dabei kann es sich um folgende Personen handeln:
- natürliche Personen;
- juristische Personen des Privatrechts;
- Gebietsansässige oder Nichtansässige.
Bei einem Miet- oder Leasingvertrag kann die finanzielle Beihilfe an den Fahrzeughalter gezahlt werden, der in der Zulassung oder im Vertrag eingetragen ist, unter der Voraussetzung, dass:
- der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet;
- das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist.
Nichtansässige können auch in den Genuss der Beihilfe kommen, insbesondere:
- im Rahmen eines Leasingvertrags: als Halter des Fahrzeugs. In diesem Fall muss die Leasinggesellschaft als Besitzer in der Fahrzeugzulassung eingetragen sein und ihren Firmensitz in Luxemburg haben;
- in Bezug auf die Fristen: Zwischen dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs und dem Datum der Antragstellung darf der Antragsteller seine Adresse geändert haben. Demnach muss er nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.
Voraussetzungen
Die Prämie wird für Fahrzeuge bewilligt, die im Ausland noch nicht zugelassen waren und deren 1. Inbetriebsetzung in Luxemburg:
- zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 31. Dezember 2022 liegt (wenn es sich um reine Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge handelt);
- zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 liegt (wenn es sich um aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge handelt).
Der Vertrag über den Kauf oder, im Falle von Leasing, die Miete oder das Leasing des Fahrzeugs muss spätestens zum 31. März 2022 (reine Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge) oder spätestens zum 31. Dezember 2021 (aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge) abgeschlossen werden.
Fristen
Der Antragsteller kann den Antrag auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:
- frühestens 7 Monate nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen wurde; und
- spätestens 2 Jahre nach der 1. Inbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Die Frist von 7 Monaten gilt nicht, wenn es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person (Fahrzeugeigentümer) handelt.
Bei Mietfahrzeugen ohne Fahrer kann der Antragsteller die Anträge auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:
- frühestens 12 Monate nach dem Datum, an dem das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen wurde; und
- spätestens 2 Jahre nach der 1. Inbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Datum der Erstzulassung auf den Namen des Antragstellers + 7 (oder 12) Monate = erstes mögliches Datum für die Beantragung der Prämie.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Antrags
Um die Prämie für nachhaltige Mobilität zu bekommen, muss der Antragsteller ein Antragsformular beim Umweltamt (Administration de l’environnement) einreichen.
Sollten Sie Probleme beim Öffnen des Antragsformulars im PDF-Format haben, besuchen Sie bitte die folgende Hilfeseite: „Die auf Guichet.lu verfügbaren interaktiven Formulare verwenden und ausfüllen“.
Belege
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
- die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs samt Fahrzeugtyp;
- die Konformitätsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs;
- für juristische Personen für reine Elektrofahrzeuge und aufladbare Hybridelektrofahrzeuge: eine Kopie des vom Stromversorger als Nachweis ausgestellten Dokuments, dass der Antragsteller einen Vertrag über die 100%ige Versorgung mit Ökostrom abgeschlossen hat;
- eine Kopie des Miet- oder Leasingvertrags, in dem das Fahrzeug mittels der Identifizierungsnummer benannt ist (nur vorzulegen, wenn der Antrag vom Fahrzeughalter eingereicht wird oder wenn der Antrag ein Fahrzeug betrifft, für das ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde);
- für vierrädrige Fahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder und Mopeds die quittierte Rechnung, auf der Folgendes angegeben ist:
- Nummer und Datum der Rechnung;
- Vorname und Name des Antragstellers;
- Fahrzeugtyp;
- Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer;
- Nummer und Datum der Rechnung;
- eine Kopie des Kaufvertrags des Fahrzeugs:
- Das auf dem Kaufvertrag angegebene Datum muss zwischen dem 11. Mai 2020 und einschließlich dem 31. März 2022 liegen.
- Das Fahrzeug wird zwischen dem 1. April 2021 und einschließlich dem 31. Dezember 2022 in Betrieb gesetzt.
Höhe der Prämie
Die Prämien werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung vergeben.
Die Beihilfen richten sich nach dem Abschlussdatum des Kaufvertrags (oder gegebenenfalls Leasing- oder Mietvertrags) und dem Datum der Inbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Reine Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge
Liegt die 1. Inbetriebsetzung des Fahrzeugs zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 10. Mai 2020, beläuft sich die Prämie auf:
- 5.000 Euro für Pkw und Lieferwagen;
- bis zu 500 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Im letzten Fall beträgt die Prämie 25 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 500 Euro.
Liegt die 1. Inbetriebsetzung des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und einschließlich dem 31. Dezember 2022 und das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und einschließlich dem 31. März 2021, beläuft sich die Prämie auf:
- 8.000 Euro für Pkw und Lieferwagen, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten;
- bis zu 1.000 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Im letzten Fall beträgt die Prämie 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 1.000 Euro.
Erfolgt die 1. Inbetriebsetzung des Fahrzeugs spätestens zum 31. Dezember 2022 (einschließlich) und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 31. März 2022:
- beläuft sich die Prämie für reine Elektrofahrzeuge auf:
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 180 Wh/km handelt;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von mehr als 180 Wh/km handelt, vorausgesetzt:
- das Fahrzeug hat mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz; und
- der Antragsteller (das heißt der Fahrzeugeigentümer oder, im Falle eines Leasing-/Mietvertrags, der im Fahrzeugschein oder im Leasing-/Mietvertrag eingetragene Fahrzeughalter) ist eine natürliche Person, die zu einem Haushalt von mindestens 5 Personen gehört;
- das Fahrzeug hat mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz; und
- 3.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw handelt, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen;
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Lieferwagen handelt.
- bis zu 1.000 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Der Stromverbrauch entspricht dem Verbrauch, der beim WLTP-Prüfzyklus festgelegt wurde und in der Konformitätsbescheinigung oder einem anderen, vom Fahrzeughersteller oder dessen Bevollmächtigten ausgestellten und in der nationalen Datenbank der Straßenfahrzeuge eingetragenen gleichwertigen Dokument angegeben ist.
Im letzten Fall beträgt die Prämie 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 1.000 Euro;
- beläuft sich die Prämie für wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge auf:
- 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw und Lieferwagen handelt;
- bis zu 1.000 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
- vierrädrige Fahrzeuge;
- Motorräder;
- Leichtkrafträder (125 cm3);
- Mopeds (Scooter und Pedelec45).
Im letzten Fall beträgt die Prämie 50 % der Fahrzeugkosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 1.000 Euro.
Aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge mit CO2-Emissionen bis zu 50 g/km
Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. September 2020 erstmals in Betrieb gesetzt werden, wird der nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für leichtgewichtige Fahrzeuge (WLTP) bestimmte kombinierte CO2-Emissionswert berücksichtigt.
Erfolgte die 1. Inbetriebsetzung des Fahrzeugs:
- zwischen dem 1. Januar 2019 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 und wurde der Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, der Leasing-/Mietvertrag des Fahrzeugs spätestens zum 31. März 2021 (einschließlich) abgeschlossen, beläuft sich die Prämie auf 2.500 Euro für Pkw und Lieferwagen;
- spätestens zum 31. Dezember 2021 (einschließlich) und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und einschließlich dem 31. Dezember 2021, beläuft sich die Prämie auf 1.500 Euro für Pkw und Lieferwagen.
Kumulierung der Prämien
Privatpersonen können die für die hier genannten Fahrzeuge bewilligte Prämie mit derjenigen für den Kauf eines Fahrrads mit Tretkraftunterstützung oder eines Fahrrads kumulieren.
Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.
Formulare/Online-Dienste
Formulaire de demande à remplir par le demandeur aux fins d’obtenir une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO₂
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Zuständige Kontaktstellen
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Umweltamt
Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56-444