Antrag auf Ausstellung eines einfachen oder zusammengeführten Schifferdienstbuchs

Dieser Vorgang gilt nicht für Personen / Schiffe, die Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren, sondern nur für die gewerbliche Binnenschifffahrt.

Das Schifferdienstbuch in der Binnenschifffahrt ist ein europäisches Dokument, durch das jedem Besatzungsmitglied Folgendes bescheinigt werden kann:

  • seine körperliche und psychische Tauglichkeit;
  • seine Fahrzeit.

Bei Reisen muss es zwingend an Bord des Schiffs bleiben, damit es vom Schiffsführer ausgefüllt und von den zuständigen Behörden kontrolliert werden kann.

Es gibt 2 Arten von Schifferdienstbüchern:

  • das einfache Schifferdienstbuch, das nur den Schiffsführer eines Binnenschiffs betrifft;
  • das zusammengeführte Schifferdienstbuch, das die Besatzungsmitglieder eines Binnenschiffs mit Ausnahme des Schiffsführers betrifft.

Das einfache Schifferdienstbuch ist ein einziges Dokument.

Das zusammengeführte Schifferdienstbuch ist ein doppeltes Dokument, das Folgendes enthält:

Zielgruppe

Jedes Besatzungsmitglied muss im Besitz eines der folgenden Schifferdienstbücher sein:

  • eines einfachen im Falle des Schiffsführers; oder
  • eines zusammengeführten im Falle der anderen Besatzungsmitglieder.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Das Schifferdienstbuch wird vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten vergeben.

Kosten

Für die Ausstellung der Schifferdienstbücher wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Für die Ausstellung des Schifferdienstbuchs muss die antragstellende Person das Formular „Antragsformular für die Ausstellung eines einfachen oder zusammengeführten Schifferdienstbuchs“ (Vorlage F110) (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“) bei der zuständigen Behörde einreichen.

Die Ausstellung erfolgt in Luxemburg durch den Minister in den Räumlichkeiten des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten.

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • das alte Schifferdienstbuch (gegebenenfalls);
  • ein kürzlich (vor weniger als 6 Monaten) aufgenommenes (biometrisches) Passfoto;
  • eine Kopie des gültigen Personalausweises;
  • ein von einem Arzt eines zugelassenen medizinischen Zentrums ausgestelltes ärztliches Tauglichkeitszeugnis (das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf im Falle der Validierung des 1. Dienstes nicht länger als 3 Monate zurückliegen);
  • ein Protokoll bei Verlust oder Diebstahl;
  • ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.

Gut zu wissen

Für die Validierung der Fahrtzeiten gilt Folgendes:

  • Sie muss mindestens einmal jährlich von einer zuständigen Behörde vorgenommen werden.
  • Sie kann von jeder zuständigen Behörde vorgenommen werden (an Bord oder an einem Service-Schalter).
  • Es dürfen nicht mehr als 15 Monate zwischen 2 aufeinanderfolgenden Validierungen liegen (nur die letzten 15 Monate werden validiert).
  • Die Zahl der anerkannten Reisen wird von der zuständigen Behörde unten auf jeder Seite eingetragen und mit dem Datum versehen, unterschrieben und abgestempelt.
  • Sie ist kostenlos.
Ist das (einfache oder zusammengeführte) Schifferdienstbuch vollständig ausgefüllt und vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten validiert, dient es als Nachweis für die Fahrzeit.

Gültigkeit

Das (einfache oder zusammengeführte) Schifferdienstbuch ist nicht mehr gültig, wenn das ärztliche Tauglichkeitszeugnis seines Inhabers abgelaufen ist.

Schifferdienstbücher und Bordbücher, die vor dem 18. Januar 2022 gemäß anderen Vorschriften als denen der Richtlinie 2017/2397 ausgestellt wurden, können noch höchstens 10 Jahre nach dem 18. Januar 2022 weitergeführt werden (Richtlinie (EU) 2017/2397).

Formulare/Online-Dienste

Antragsformular für die Ausstellung eines einfachen oder zusammengeführten Schifferdienstbuchs (Vorlage F110)

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Formulaire de demande de délivrance d'un livret de service simple ou combiné (modèle F110)

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Application for the issue of a single or combined service record book (model F110)

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