Antrag auf Ausstellung eines Bordbuchs

Dieser Vorgang gilt nicht für Personen / Schiffe, die Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren, sondern nur für die gewerbliche Binnenschifffahrt.

Das Bordbuch ist ein europäisches Dokument, das sich an Bord von Schiffen befindet, die Binnenwasserstraßen befahren. Darin müssen die Fahrzeiten der Schiffe eingetragen werden.

Es gibt nur ein aktives Bordbuch pro Fahrzeug.

Zielgruppe

Betroffen sind Betreiber und Eigentümer von Schiffen, die die Binnenwasserstraßen befahren, mit Ausnahme der Betreiber und Eigentümer von:

  • Schlepp- und Schubbooten, die den Hafen nicht verlassen;
  • besatzungslosen Leichtern (zum Beispiel Ponton oder Schubleichter);
  • Regierungs- und Freizeitschiffe.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Das Bordbuch wird vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten vergeben.

Kosten

Für die Ausstellung der Bordbücher wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Ist das Schiff neu, reicht die antragstellende Person ihren ersten Antrag auf Ausstellung eines Bordbuchs beim Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten ein.

Ist das Bordbuch voll, muss sich die antragstellende Person zur zuständigen Behörde begeben und dort das volle Bordbuch vorzeigen, um ein neues zu erhalten.

Für die Ausstellung des Bordbuchs muss die antragstellende Person das Formular „Antragsformular für die Ausstellung eines Bordbuchs“ (Vorlage F100) (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“) bei der zuständigen Behörde einreichen.

Wichtige Hinweise:
  • Bevor ein Schiff ein Bordbuch erhält, muss ihm eine Einheitliche Europäische Schiffsnummer (ENI-Nummer) zugewiesen worden sein.
  • Das Schifferdienstbuch muss dem Bordbuch entsprechen.
  • Die Fahrzeiten müssen von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats bestätigt werden.

Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Bordbuchs

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Bordbuchs muss die antragstellende Person Folgendes vorlegen:

  • eine von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige; oder
  • den Nachweis, dass es beschädigt ist.

Die antragstellende Person kann sich mit dieser Anzeige zur zuständigen Behörde begeben, um die ordnungsgemäße Ausstellung eines neuen Bordbuchs zu beantragen.

Belege

Um nachzuweisen, dass das Schiff für den Fahrbetrieb benutzt wird, muss die antragstellende Person ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • ein Schiffsattest oder ein Unionszeugnis; und
  • einen Eichschein; und
  • das alte Bordbuch bei einem bestehenden Schiff; und
  • das Protokoll der Polizei bei Diebstahl oder Verlust eines Bordbuchs; und
  • den Nachweis über die Zahlung der Gebühr.

Gültigkeit

Bordbücher, die vor dem 18. Januar 2022 gemäß anderen Vorschriften als denen der Richtlinie 2017/2397 ausgestellt wurden, können noch höchstens 10 Jahre nach dem 18. Januar 2022 weitergeführt werden (Richtlinie (EU) 2017/2397).

Das Bordbuch bleibt gültig:

  • während des Zeitraums des Betriebs des Schiffs; oder
  • bis es voll ist.

Nach Ausstellung eines neuen Bordbuchs muss das alte Bordbuch noch während 6 Monaten an Bord bleiben.

Formulare/Online-Dienste

Antragsformular für die Ausstellung eines Bordbuchs (Vorlage F100)

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Formulaire de demande de délivrance d'un Livre de bord (modèle F100)

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Application for the issue of a logbook (model F100)

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