Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer
Unternehmen
Obligatorisch
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
CORONAVIRUS/COVID-19
Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wurden mehrere Maßnahmen im Hinblick auf die Schifffahrt auf der Mosel ergriffen.
Jede private oder bevorzugte Nutzung von Elementen oder Parzellen der öffentlichen Binnengewässer bedarf einer vorherigen Nutzungsgenehmigung. Diese Genehmigung wird von der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) erteilt. Sie legt die Sicherheits- und Regulierungsbedingungen fest, die im Sinne einer ordnungsgemäßen Beschiffung und der Erhaltung der öffentlichen Binnengewässer einzuhalten sind.
Zielgruppe
Jeder, der beabsichtigt, ein(e) oder mehrere bestimmte(s) Element(e) oder Parzelle(n) der öffentlichen Binnengewässer zu nutzen.
Eine Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer ist für jede private oder bevorzugte Nutzung von bestimmten Elementen oder Parzellen der öffentlichen Binnengewässer erforderlich.
Fristen
Der Genehmigungsantrag ist spätestens60 Tage vor dem voraussichtlichen Datum der Nutzung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Ein Antrag wird abgelehnt, wenn:
er nicht fristgerecht eingereicht wird;
er unvollständig ist;
der Zahlungsbeleg für die fällige Gebühr oder Abgabe nicht vorgelegt wird.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Genehmigungsantrag ist in dreifacher Ausfertigung an die Schifffahrtsabteilung zu richten.
Dabei muss Folgendes angegeben werden:
Name, Beruf, Gesellschaftsbezeichnung und Adresse oder Sitz des Antragstellers;
Ort, betroffene Parzelle und Fläche des Bereichs;
Zeitraum und Dauer der Nutzung;
Beschreibung oder Ablauf der Aktivitäten.
Dem Antrag muss ein Lageplan im Maßstab 1:1000, 1:2000 oder 1:500 beigefügt werden.
Anträge bzw. Änderungen sind samt Zahlungsbeleg für die Gebühr an die Schifffahrtsabteilung zu richten:
entweder per Post an die Schifffahrtsabteilung, Postfach 8, L-6701 Grevenmacher;
Achtung: Jeder Genehmigungsantrag bedarf einer Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig, fordert die Schifffahrtsabteilung den Antragsteller auf, sie mit den von ihr angegebenen Dokumenten zu ergänzen.
Betrag
Die Höhe der Gebühr ist wie folgt festgelegt:
50 Euro: Gebühr für die Erstellung einer Akte, die bei Einreichung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Binnengewässer erhoben wird;
30 Euro: Gebühr für die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung zur Nutzung der öffentlichen Binnengewässer.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN LU76 1111 0007 7596 0000, Inhaber: Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Büro Diekirch, Überweisungszweck: Schifffahrtsabteilung, Name des Antragstellers, Erstellungsgebühr/Änderungsgebühr, Jahr.
Jede vorübergehende private oder prioritäre Nutzung der öffentlichen Binnengewässer unterliegt einer zeitaufwandsabhängigen Gebühr, die pro Stunde und pro Kilometer Länge des Wasserwegs berechnet wird.
Gültigkeit
Die Nutzungsgenehmigung gilt nur für das Ereignis, für das sie beantragt wurde.
Verlängerung
Für einen Antrag auf Erhalt einer Erweiterung oder Änderung einer Genehmigung zur privaten oder bevorzugten Nutzung wird eine einmalige Gebühr erhoben.
Formulare/Online-Dienste
Demande en obtention d'une autorisation d'utilisation du domaine public fluvial
Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.
Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement
Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.
En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.