Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung – Tageseltern

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Tageseltern, die ihre Dienste im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (chèque-service accueil - CSA) anbieten wollen, müssen einen Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung bei der Abteilung Bildung und Betreuung (Service de l’éducation et de l’accueil) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend stellen.

Der Dienstleister setzt die öffentliche Dienstleistungsaufgabe um, durch die der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden.

Zielgruppe

Alle Tageseltern, die über eine ministerielle Zulassung verfügen, können Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung werden.

Voraussetzungen

Tageseltern, die Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung werden wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 2 der 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) verstehen und sich darin ausdrücken können (Kompetenzniveau A2) und einen von einem anerkannten Spracheninstitut ausgestellten Nachweis dafür vorlegen.
Das Kompetenzniveau in einer der 2 betreffenden Sprachen gilt als erworben, wenn:
  • die betreffende Sprache die Muttersprache ist;
  • die betreffende Person alle 4 Zyklen der luxemburgischen Grundschule abgeschlossen hat.
  • Sie müssen ein Betreuungskonzept vorlegen, das das Angebot, das pädagogische Konzept sowie die Erziehungspraxis der betreffenden Person beschreibt und dem nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ entspricht.
  • Sie müssen ein pädagogisches Projekt vorlegen, das integrierender Bestandteil des Betreuungskonzepts ist und der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe entspricht. In ihrem pädagogischen Projekt müssen die Tageseltern ihr Projekt zur pädagogischen Integration und die Initiativen beschreiben, um am sozialen Leben ihres Stadtviertels / ihrer Gemeinde / ihres Dorfes in Luxemburg teilzunehmen.
  • Sie müssen jährlich einen Aktivitätsbericht erstellen, der die Umsetzung des Betreuungskonzepts bei der Arbeit mit den Kindern widerspiegelt.
  • Tageseltern müssen regelmäßig an staatlich anerkannten Fortbildungen / Supervisionen teilnehmen (40 Stunden in 2 Jahren). Die Hälfte der Stunden muss dem nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ entsprechen. Die Fortbildungsmodalitäten werden vom Regionalbeauftragten des Nationalen Jugendwerks (Service nationale de la jeunesse - SNJ) kontrolliert.
  • Sie müssen eine Vereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnen und die Gesetze und Verordnungen über die Anwendung des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung einhalten.
  • Tageseltern müssen die Qualitätsinstrumente umsetzen und dem Besuch des regionalen Vertreters des SNJ zustimmen. Die Aufgabe der regionalen Vertreter besteht darin, die pädagogische Qualität in den Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen, bei den Tageseltern und in den Jugendeinrichtungen zu überwachen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor sie als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt werden können, müssen Tageseltern über eine ministerielle Zulassung verfügen. Diese müssen sie bei der Abteilung Erziehung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend beantragen.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung

Der Antragsteller muss beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einen Antrag auf Erhalt der staatlichen Beihilfe – Gutscheine für Kinderbetreuung als Tageseltern stellen und seinem Antrag folgende Dokumente beifügen:

  • das Betreuungskonzept;
  • das pädagogische Projekt (das fester Bestandteil des Betreuungskonzepts sein muss);
  • die Nachweise für die Erfüllung der Bedingungen in Bezug auf die Sprachen (Niveau A2 in mindestens 2 der 3 Amtssprachen).

Sämtliche Unterlagen sind per Post an die Dienststelle für die Zulassung von Tageseltern (Cellule agrément assistance parentale) der Abteilung Bildung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zu senden.

Betreuungskonzept

Das Betreuungskonzept muss dem nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ entsprechen.

Als Dienstleister des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung müssen Tageseltern darin die pädagogischen Methoden und Mittel beschreiben, die sie einsetzen, um dem nationalen Rahmenplan gerecht zu werden.

Auf der Website Enfancejeunesse.lu ist ein Leitfaden zur Erstellung des Betreuungskonzepts erhältlich.

Das Betreuungskonzept wird für eine Dauer von 3 Jahren erstellt. Das Betreuungskonzept wird vom Nationalen Jugendwerk analysiert und anschließend vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend validiert.

Pädagogisches Projekt

Das pädagogische Projekt ist fester Bestandteil des Betreuungskonzepts und muss der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe entsprechen.

Diese Aufgabe besteht darin:

  • die soziale Kohäsion und Integration der Kinder auf Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu verstärken;
  • die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern.

Das pädagogische Projekt beschreibt die von den Tageseltern festgelegten Ziele, um die öffentliche Dienstleistungsaufgabe umzusetzen.

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend hat eine Mitteilung bezüglich der Erstellung des pädagogischen Projekts ausgearbeitet. Diese Mitteilung ist auf Anfrage erhältlich.

Zuständige Kontaktstellen

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