Zulassung und Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (Tageseltern)
Unternehmen
Selbstständige
Zum letzten Mal aktualisiert am 04.09.2023
Die Tätigkeit als Tageseltern besteht in der vergüteten regelmäßigen Betreuung tagsüber oder nachts von Kindern:
im Alter von 0 bis 12 Jahren; oder
die die Grundschule oder das Förderschulsystem noch nicht verlassen haben.
Es handelt sich um eine Dienstleistung, die Sie bei sich zu Hause selbstständig ausüben.
Sie dürfen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Tageseltern höchstens5 Kinder gleichzeitig betreuen. Wenn Sie mehrere Personen sind, die als Tageseltern an ein und demselben Wohnsitz tätig sind, bleibt die Höchstgrenze von 5 Kindern dennoch bestehen. Sie dürfen nicht mehr als 2 Kinder unter 2 Jahren betreuen. Ihre eigenen Kinder unter 2 Jahren werden bei dieser Berechnung berücksichtigt.
Die Rechte und Pflichten der Parteien müssen in einem Bildungs- und Betreuungsvertrag festgelegt werden. Die Gesamtzahl der Kinder, die Gegenstand eines oder mehrerer Bildungs- und Betreuungsverträge sein dürfen, ist auf 12 Kinder pro Tagesmutter/-vater begrenzt.
Wenn Sie Ihre Dienste im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (chèque-service accueil - CSA) anbieten wollen, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung bei der Abteilung Erziehung und Betreuung (Service de l’Éducation et d’Accueil) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend stellen.
Als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung obliegt Ihnen die Umsetzung der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe, durch die der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden.
Zielgruppe
Alle Personen, die Kinder bei sich zu Hause betreuen möchten.
Voraussetzungen
Zulassung
Um eine Zulassung als Tagesmutter/-vater zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
die Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllen, die unter Bezugnahme auf Ihre strafrechtliche Vergangenheit beurteilt werden (Vorlage der Originalstrafregisterauszüge, Führungszeugnisse Nr. 3 und Nr. 5 betreffend den Kinder- und Jugendschutz);
Weder Sie selbst noch Ihr bzw. Ihre Vertreter/-in und auch Erwachsene oder minderjährige Personen im Alter von 16 Jahren oder älter, die in Ihrem Haushalt leben, dürfen nicht wegen eines mit der Ausübung der Tätigkeit als Tageseltern unvereinbaren Vergehens oder Verbrechens verurteilt worden sein. Ihre Kinder und die Ihres bzw. Ihrer Vertreter/-in dürfen nicht Gegenstand einer pädagogischen Unterstützungsmaßnahme oder einer Inobhutnahme gewesen sein.
älter als 18 Jahre sein;
ein vor weniger als 30 Tagen ausgestelltes ärztliches Attest eines Allgemeinmediziners vorlegen, in dem Ihre körperliche und geistige Fähigkeit bescheinigt wird, um als Tageseltern tätig zu sein. Ihr(e) Vertreter/-in muss ebenfalls dieses Attest vorlegen, aus dem dessen/deren Fähigkeit hervorgeht, die Kinder, die Ihnen üblicherweise anvertraut werden, vorübergehend zu betreuen;
einen Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation erbringen, indem Sie Folgendes vorlegen:
ein von dem für die Berufsausbildung zuständigen Minister anerkanntes Berufsbefähigungszeugnis (CCP) oder Diplom über die berufliche Reife (DAP), das den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt; oder
ein von dem für Bildung zuständigen Minister anerkanntes Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, das den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt; oder
einen von dem für das Hochschulwesen zuständigen Minister anerkannten Hochschulabschluss, der den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt; oder
eine von dem für Gesundheit zuständigen Minister ausgestellte Zulassung zu einem Gesundheitsberuf oder ein vom zuständigen Minister anerkanntes Diplom aus dem Gesundheitswesen, die/das den Inhaber zur beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung berechtigt
Wenn Sie:
eine Bescheinigung über den Abschluss von mindestens 5 Jahren Sekundarunterricht; oder
ein Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, das sich nicht automatisch zur Ausübung der beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung eignet; oder
einen Hochschulabschluss, der sich nicht automatisch zur Ausübung der beruflichen sozialpädagogischen Kinderbetreuung eignet;
besitzen, müssen Sie die Grundausbildung für Tageseltern binnen 3 Jahren nach Erhalt der Zulassung absolviert haben.
eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie über das gemäß dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ festgelegte Kompetenzniveau B2 in mindestens einer der 3 Verwaltungssprachen, namentlich Luxemburgisch, Deutsch und Französisch, verfügen (Bescheinigung des INL oder gleichwertig), oder Nachweise dafür erbringen, dass Sie mindestens 7 Jahre Ihrer Schulzeit in Luxemburg an einer luxemburgischen öffentlichen Schule oder einer Privatschule, an der die Lehrpläne der luxemburgischen Schule gelten, absolviert haben (oder gleichwertig);
ein Betreuungskonzept vorlegen, das das Angebot für die Betreuung der Kinder beschreibt und folgende Punkte berücksichtigt:
Ihre familiäre Situation;
Ihre Verfügbarkeit;
die den betreuten Kindern zur Verfügung gestellten Mittel und Infrastrukturen;
einen vor weniger als 5 Jahren ausgestellten Erste-Hilfe-Schein vorlegen. Akzeptiert werden die vom Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS) anerkannten Erste-Hilfe-Kurse;
sich verpflichten, die Grundsätze der Kinderrechtskonvention einzuhalten;
eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen (dies gilt auch für Ihre Vertretung). Sie müssen die Gesetzgebung in Sachen Sozialversicherung einhalten;
regelmäßig an Weiterbildungen oder Supervisionen teilnehmen (20 Stunden pro Jahr).
Die Infrastrukturen müssen den Mindestkriterien im Bereich der Sicherheit und Gesundheit Rechnung tragen. Ihnen wird ein Leitfaden bezüglich dieser Kriterien zur Verfügung gestellt.
Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA)
Wenn Sie Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) werden wollen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
im Besitz einer Zulassung sein (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
ein Betreuungskonzept vorlegen (siehe unten „Vorgehensweise und Details, CSA-Dienstleister“);
ein pädagogisches Konzept vorlegen (siehe unten „Vorgehensweise und Details, CSA-Dienstleister“);
jährlich einen Aktivitätsbericht erstellen, der die Umsetzung Ihres Betreuungskonzepts bei der Arbeit mit den Kindern widerspiegelt;
regelmäßig an staatlich anerkannten Weiterbildungen/Supervisionen teilnehmen;
eine Vereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnen und die Gesetze und Verordnungen über die Anwendung des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung einhalten;
die Qualitätsinstrumente umsetzen und dem Besuch des regionalen Vertreters des SNJ zustimmen. Die Aufgabe der regionalen Vertreter besteht darin, die pädagogische Qualität in den Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen, bei den Tageseltern und in den Jugendeinrichtungen zu überwachen.
Vorgehensweise und Details
Zulassung
Informationsveranstaltung
Vor der Einreichung eines Zulassungsantrags müssen Personen, die einer Tätigkeit als Tageseltern nachgehen möchten, an einer von der Agentur Dageselteren organisierten Informationsveranstaltung teilnehmen.
Diese Agentur ist eine Stelle für Schulung, Beratung und Information im Bereich der familiären Betreuung und richtet sich an folgende Personen:
Tageseltern;
Anwärter auf die Zulassung;
Eltern und werdende Eltern.
Beantragung der Zulassung
Der Zulassungsantrag muss beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eingereicht werden. Das Formular ist in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare“ verfügbar.
Eine erste Auswahl wird auf der Grundlage der Verwaltungsunterlagen getroffen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Einladung zu einer vorausgehenden Schulung. Jede antragstellende Person muss die vorausgehende Schulung zur Vorbereitung der Ausübung und der Organisation der Tätigkeit als Tageseltern absolviert haben.
Ein Besuch Ihrer Räumlichkeiten wird vor Erteilung der Zulassung organisiert.
Wenn Sie als CSA-Dienstleister anerkannt werden möchten, muss ein spezifischer Antrag gestellt werden (siehe unten).
Vorgeschriebene Leistungen
Die Tätigkeit der Tageseltern beinhaltet Aktivitäten, die je nach Alter und Bedürfnissen der Kinder unterschiedlich ausfallen:
Primärversorgung;
Ruhe und Schlaf;
ausgewogene Verpflegung;
gemäß dem nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ umgesetzte Aktivitäten;
regelmäßige Ausflüge ins Freie;
beaufsichtigtes Lernen, um einen ruhigen und günstigen Rahmen für die Hausaufgaben zu bieten.
In Abwesenheit der Eltern haben Sie für Folgendes Sorge zu tragen:
die Einhaltung der Grundbedürfnisse der Kinder;
das körperliche und emotionale Wohlergehen der Kinder und die Schaffung eines ihrer Entwicklung förderlichen Rahmens.
Bei allen Maßnahmen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Tageseltern müssen die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen.
Vertretung
Sie können sich vorübergehendvon 1 oder 2 Personenbei sich zu Hause vertreten lassen, um die Ihnen auf der Grundlage eines Bildungs- und Betreuungsvertrags anvertrauten Kinder zu betreuen.
Sie und Ihr(e) Vertreter/-in müssen jederzeit die maximale Betreuungskapazität von 5 Kindern einhalten.
Die Vertretung darf nicht mehr als 200 Stunden pro Jahr und 8 Stunden pro Woche ausmachen.
Sie können also 1 oder 2 Vertrauenspersonen benennen, die als „Vertreter“ eingesetzt werden können. Sie müssen:
die erforderlichen Formalitäten erledigen, damit diese Person ebenfalls aufgrund einer Berufshaftpflichtversicherung versichert ist;
garantieren, dass Ihr(e) Vertreter/-in die Bedingungen in Bezug auf Gesundheit und Ehrenhaftigkeit erfüllt/erfüllen (siehe oben „Voraussetzungen, Zulassung“).
Achtung: Die Vertreter müssen vor jedweder Tätigkeit vom Ministerium validiert werden!
Da die formelle Zustimmung der Eltern erforderlich ist, müssen Sie Ihre(n) Vertreter/-in im Bildungs- und Betreuungskonzept aller angemeldeten Kinder angeben.
Übergangsphase (Bescheinigung des Niveaus B2)
Wenn Sie über eine Zulassung gemäß den alten Vorschriften verfügen (vor dem 4. September 2023 erteilte Zulassung) und wenn Sie die erforderlichen neuen sprachlichen Anforderungen nicht erfüllen, gilt eine Übergangsphase von 3 Jahren, damit Sie den neuen Vorschriften nachkommen können.
Wenn Sie allerdings eine Schulzeit von 7 Jahren an einer luxemburgischen Schule nachweisen können, sind Sie von dieser neuen Vorschrift befreit.
Die Bescheinigung, aus der das Sprachniveau B2 in einer der 3 Amtssprachen des Landes hervorgeht, muss spätestens am 4. September 2026 beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eingereicht werden. Gleiches gilt für die Nachweise, die eine Schulzeit von 7 Jahren im luxemburgischen Schulsystem belegen.
CSA-Dienstleister
Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung
Sie müssen beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend einen Antrag auf Erhalt der staatlichen Beihilfe – Gutscheine für Kinderbetreuung als Tageseltern (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“) stellen und folgende Dokumente beifügen:
das Betreuungskonzept;
das pädagogische Projekt (das fester Bestandteil des Betreuungskonzepts ist).
Alle Belege für den Antrag müssen an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend übermittelt werden.
Betreuungskonzept
Das Betreuungskonzept muss dem nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ entsprechen.
Als CSA-Dienstleister müssen Sie darin die pädagogischen Methoden und Mittel beschreiben, die Sie einsetzen, um dem nationalen Rahmenplan gerecht zu werden.
Auf der Website Enfancejeunesse.lu ist ein Leitfaden zur Erstellung des Betreuungskonzepts erhältlich.
Das Betreuungskonzept wird für eine Dauer von 3 Jahren erstellt. Das Betreuungskonzept wird vom Nationalen Jugendwerk (Service national de la jeunesse) analysiert und anschließend vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend validiert.
Pädagogisches Projekt
Das pädagogische Projekt ist fester Bestandteil des Betreuungskonzepts und muss der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe entsprechen.
Diese Aufgabe besteht darin:
die soziale Kohäsion und Integration der Kinder auf Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu verstärken;
die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern.
Das pädagogische Projekt beschreibt die von Ihnen festgelegten Ziele, um die öffentliche Dienstleistungsaufgabe umzusetzen.
Einmaliger Zuschuss
Der Staat kann Ihnen einen einmaligen und nicht wiederkehrenden Zuschuss für die Beteiligung an dem für Ihre Tätigkeit notwendigen Erwerb von Material und Ausstattung gewähren. Dieser einmalige Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro.
Der Zuschuss wird Ihnen nur gewährt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt;
Sie sind noch nicht in den Genuss dieses einmaligen Zuschusses gelangt.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antrag auf Erhalt des Zuschusses (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“) ist an das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend zu richten und muss folgende Belege und Informationen beinhalten:
eine Kopie der Rechnungen, die:
den Erwerb der für die Tätigkeit als Tageseltern notwendigen Ausstattungen und Materialien belegen; und
weniger als 12 Monate vor dem Eingang des Antrags auf Erhalt des Zuschusses beim Minister ausgestellt wurden;
gegebenenfalls Zahlungsbelege für die Rechnungen.
Im Falle eines unvollständigen Antrags werden Sie schnellstmöglich über die fehlenden Belege und Informationen unterrichtet, die binnen einem Monat ab dem Tag der Zustellung dieser Benachrichtigung bereitzustellen sind. Werden diese Unterlagen nicht in der vorgegebenen Frist übermittelt, wird Ihr Antrag auf Gewährung des Zuschusses automatisch abgelehnt.
Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn Sie Ihre Tätigkeit binnen 3 Jahren ab dem Tag des Beschlusses zur Gewährung des Zuschusses einstellen.
Formulare/Online-Dienste
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