Zulassung als Ausbildungsträger im Rettungswesen
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Nur ein zugelassener Träger kann Ausbildungen im Rettungswesen anbieten, die den vom Nationalen Institut für die Ausbildung im Rettungswesen (Institut national de formation des secours - INFS) erteilten Ausbildungen entsprechen.
Diese Zulassung wird vom Minister ausgestellt, in dessen Zuständigkeit die Rettungsdienste fallen. Letzterer überwacht und kontrolliert die Vereinbarkeit der Tätigkeiten des zugelassenen Ausbildungsträgers mit der großherzoglichen Verordnung.
Zielgruppe
Jeder Ausbildungsträger, bei dem es sich nicht um das INFS handelt, muss eine Zulassung für die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen erhalten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Interessierte Ausbildungsträger richten auf elektronischem Weg unter Verwendung einer Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten einen Zulassungsantrag an den Minister. Zu diesem Zweck müssen sie die Abteilung der zivilen Sicherheit (Direction de la sécurité civile) des Ministeriums des Innern (Ministère de l'Intérieur) per E-Mail (direction.secours@mi.etat.lu) informieren, sobald ihre Antragsunterlagen vollständig und für die Übermittlung bereit sind.
Auf dem Formular geben sie Folgendes an:
- die angebotenen Ausbildungen (entsprechend dem Ausbildungsprogramm des INFS) und die Bewertungsmethoden;
- den/die Ausbilder sowie ihre jeweiligen Ausbildungen und Erfahrungen. Der bzw. die Ausbilder müssen ein vom Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (Corps grand-ducal d’incendie et de secours - CGDIS) ausgestelltes Zeugnis oder Diplom, aus dem ihre Kompetenzen als Ausbilder hervorgehen, oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder Diplom vorlegen;
- die Zielgruppe;
- die Art der Zertifizierung der Teilnahme;
- die interne Organisation.
Belege
Die Ausbildungsträger fügen ihrem Antrag Folgendes bei:
- eine aktualisierte Fassung der Satzung;
- einen Auszug aus dem Handels- und Firmenregister;
- einen Haftpflichtversicherungsnachweis.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Beschluss
Der Minister übermittelt seine Antwort innerhalb von 3 Monaten ab Eingang des Antrags.
Die Zulassung wird in Form eines Ministerialbeschlusses erteilt, in dem die zugelassene Ausbildung und die Zulassungsnummer angegeben werden.
Verpflichtung
Die Zulassung ist nicht übertragbar und muss im Wege eines Aushangs am Sitz des Ausbildungsträgers veröffentlicht werden.
Sämtliche Schriftstücke, die für die Kunden des Ausbildungsträgers oder die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen einen Verweis auf die Zulassung enthalten.
Der zugelassene Ausbildungsträger verpflichtet sich:
- die ordnungsgemäße Funktionsweise und die Durchführung der Ausbildungen, für die die Zulassung beantragt wurde, sicherzustellen;
- über die technischen und pädagogischen Materialien zu verfügen, die für die Ausbildungen, für die die Zulassung beantragt wurde, notwendig sind;
- über eine hinreichende Anzahl von Ausbildern zu verfügen, um die von ihm angebotenen Ausbildungen in zufriedenstellender Weise durchzuführen;
- über angemessene Infrastrukturen für die Durchführung von Ausbildungen zu verfügen;
- die vom Verwaltungsrat des CGDIS gebilligten Standards für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Kompetenzen einzuhalten;
- jährlich (spätestens jedoch bis zum Ende des auf das abgelaufene Jahr folgenden 3. Monats) einen Tätigkeitsbericht an den Minister zu richten, aus dem die Anzahl der Teilnehmer und die Anzahl der ausgestellten Ausbildungsbescheinigungen hervorgehen.
Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann der Minister seinen Beschluss aussetzen oder widerrufen.
Der zugelassene Ausbildungsträger muss den Minister umgehend über jedwede Änderung der in seinem Erstzulassungsantrag oder in seinem Erneuerungsantrag enthaltenen Informationen unterrichten.
Gültigkeit
Die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig (und kann verlängert werden).
Der Ausbildungsträger muss mittels eines Formulars innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der gültigen Zulassung einen Antrag auf Erneuerung an den Minister richten.
Der Antrag auf Erneuerung ist auf dieselbe Art und Weise zu stellen wie der Erstantrag.
Formulare/Online-Dienste
Demande d’obtention d’un agrément pour un organisme formateur en matière de secours
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium des Innern19, rue Beaumont
L-1219 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 2478 4600Fax : (+352) 22 11 25 -
Direktion für kommunale Finanzen
L-2010 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 10
Tel. : (+352) 247-84600 / 247-84626Fax : (+352) 26 27 05 29 -
Direktion für Gemeindeplanung und Stadtentwicklung19, rue Beaumont
L - 1219 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 10 / L- 2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 84600 / 247 74629Fax : (+352) 247-84666