Zulassung als Rettungsverband oder -organisation

Alle Rettungsverbände und -organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit durchführen, können eine Zulassung erhalten.

Diese Zulassung wird vom Minister ausgestellt, in dessen Zuständigkeit die Rettungsdienste fallen. Letzterer überwacht und kontrolliert die Vereinbarkeit der Tätigkeiten der zugelassenen Rettungsverbände und -organisationen mit der großherzoglichen Verordnung.

Zielgruppe

Eine Zulassung beantragen können alle Rettungsverbände und -organisationen:

  • deren Gesellschaftszweck die zivile Sicherheit ist;
  • die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Fristen

Die zugelassenen Rettungsverbände und -organisationen legen dem Minister bis zum 15. April des jeweiligen Folgejahres einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die Vertreter der Rettungsverbände und -organisationen richten auf elektronischem Weg unter Verwendung einer Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten einen Zulassungsantrag an den Minister. Zu diesem Zweck müssen sie die Abteilung der zivilen Sicherheit (Direction de la sécurité civile) des Ministeriums des Innern (Ministère de l'Intérieur) per E-Mail (direction.secours@mi.etat.lu) informieren, sobald ihre Antragsunterlagen vollständig und für die Übermittlung bereit sind.

Auf dem Formular geben sie Folgendes an:

  • die Fähigkeit, Maßnahmen zur zivilen Sicherheit auf nationaler oder internationaler Ebene durchzuführen;
  • die Verfügbarkeit von Ressourcen, die an die Art der angeforderten Missionen angepasst sind;
  • das Personal, das für Maßnahmen zur zivilen Sicherheit zur Verfügung steht;
  • die physischen und psychischen Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder des Personals, das für Maßnahmen zur zivilen Sicherheit zur Verfügung steht;
  • das Bestehen eines ständigen Teams von operativen Verantwortlichen;
  • das Bestehen eines Alarmverwaltungssystems für ihre Mitglieder sowie eines individuellen Identifikationssystems.

Belege

Die Verbände und Organisationen fügen ihrem Antrag Folgendes bei:

  • den Namen und die Kontaktdaten des Verbands bzw. der Organisation;
  • eine aktualisierte Fassung der Satzung des Verbands bzw. der Organisation;
  • eine Beschreibung des Alarmverwaltungssystems für ihre Mitglieder wie auch des individuellen Identifikationssystems.

Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Beschluss

Der Minister übermittelt seine Antwort innerhalb von 3 Monaten ab Eingang des Antrags.

Die Zulassung wird in Form eines Ministerialbeschlusses erteilt, in dem die Zulassungsnummer angegeben wird.

Verpflichtungen

Die Zulassung ist nicht übertragbar und muss im Wege eines Aushangs am Sitz des Verbands bzw. der Organisation veröffentlicht werden.

Sämtliche Schriftstücke müssen einen Verweis auf die Zulassung enthalten.

Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann der Minister seinen Beschluss aussetzen oder widerrufen.

Die zugelassenen Verbände und Organisationen müssen den Minister umgehend über jedwede Änderung der in ihrem Erstzulassungsantrag oder in ihrem Erneuerungsantrag enthaltenen Informationen unterrichten.

Gültigkeit

Die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig (und kann verlängert werden). Während dieses Zeitraums können die zugelassenen Rettungsverbände und -organisationen an Maßnahmen zur zivilen Sicherheit teilnehmen.

Der Verband bzw. die Organisation muss mittels eines Formulars innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der gültigen Zulassung einen Antrag auf Erneuerung an den Minister richten.

Der Antrag auf Erneuerung ist auf dieselbe Art und Weise zu stellen wie der Erstantrag.

Formulare/Online-Dienste

Demande d’obtention d’un agrément pour une association ou un organisme de secours ayant pour objet social la sécurité civile

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am