Unternehmen und Institute müssen eine Zulassung als private Forschungseinrichtung haben, um:
- Forscher aus Drittstaaten für Forschungsprojekte einstellen zu können;
- Beihilfen zur Ausbildung/Forschung vom Nationalen Forschungsfonds (Fonds national de la recherche) zu erhalten.
Diese Zulassungen werden vom Wirtschaftsministerium (Ministère de l'Economie) erteilt, das eine Liste der zugelassenen Einrichtungen führt.
Zielgruppe
Folgende privatrechtliche Unternehmen oder Institute benötigen eine solche Zulassung:
- solche, die beabsichtigen einen Forscher aus einem Drittstaat einzustellen;
- solche, die beabsichtigen einen bereits in Luxemburg niedergelassenen Forscher aus einem Drittstaat einzustellen;
- solche, die beabsichtigen einen Forscher aus einem Drittstaat einzustellen, der bereits ein Aufnahmeabkommen in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossen hat und beabsichtigt, länger als 3 Monate in Luxemburg zu bleiben;
- solche, die ein Forschungsstipendium für Forschungsarbeiten erhalten möchten, die von promovierenden Forschern durchgeführt werden.
Unternehmen, die nicht in den Genuss der genannten Vorteile gelangen möchten, müssen keine Zulassung als private Forschungseinrichtung beantragen, um Forschungsarbeiten durchzuführen.
Voraussetzungen
Die luxemburgische private Forschungseinrichtung muss:
- in Luxemburg niedergelassen sein;
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführen oder deren Durchführung vorsehen, insbesondere:
- Grundlagenforschung: Hierbei handelt es sich um experimentelle oder theoretische Arbeiten, die im Wesentlichen dazu dienen sollen, neue Erkenntnisse über die Grundlagen von beobachtbaren Phänomenen oder Sachverhalten zu gewinnen, ohne dass direkt irgendeine praktische Anwendung oder Nutzung vorgesehen ist.
- Industrieforschung: Hierbei handelt es sich um die geplante Forschung oder kritische Studien, die dazu dienen sollen, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden oder Organisationen zu erwerben oder eine deutliche Verbesserung von bestehenden Produkten, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden oder Organisationen herbeizuführen. Sie umfasst die Schaffung von komplexen Systemkomponenten, die für die Industrieforschung und insbesondere für die Validierung von generischen Technologien notwendig sind, unter Ausschluss von Prototypen.
- experimentelle Entwicklung: Die Ziele sind der Erwerb, die Assoziierung, die Formung und die Verwendung von wissenschaftlichen, technischen, kaufmännischen oder sonstigen bestehenden Kenntnissen im Hinblick auf die Umsetzung von Projekten, Vorrichtungen, Entwürfen oder Modellen für die Konzipierung oder die Entwicklung von neuen, geänderten oder verbesserten Produkten, Verfahren, Dienstleistungen oder Organisationen.
Die Entwicklung von Prototypen oder die Umsetzung von Pilotprojekten für den kommerziellen Betrieb gehört ebenfalls zur experimentellen Entwicklung, wenn es sich bei dem Prototypen oder Pilotprojekt um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Produktion zu kostspielig ist, um es nur zu Demonstrations- oder Validierungszwecken zu verwenden.
Vorgehensweise und Details
Zulassungsantrag
Die Forschungseinrichtung muss einen Antrag auf Zulassung als private Forschungseinrichtung beim Ministerium für Wirtschaft einreichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen/Informationen beizufügen:
- die geprüften Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (außer im Falle von neu gegründeten Unternehmen);
- jede für die Bearbeitung des Zulassungsantrags als zweckdienlich erachtete zusätzliche Information.
Die Zulassung wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren erteilt, außer im Falle von neu gegründeten Unternehmen, bei denen die Gültigkeitsdauer 3 Jahre beträgt.
Liste der zugelassenen privaten Forschungseinrichtungen
- Actimage S.A.
- Agence pour la Normalisation et l'Économie de la Connaissance (ANEC)
- Allen & Overy s.e.c.s.
- AMA MUNDU Technologies S.A.
- Amersil S.A.
- ANG S.à r.l.
- ArcelorMittal Belval et Differdange S.A.
- Artec Europe Sàrl
- Ballinipitt architectes urbanistes S.A.
- Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat
- Black Swan LUX S.A.
- Blue Horizon Sàrl
- Braingineering Technologies Sàrl
- Brainiact s.à r.l.
- Brasserie Nationale S.A.
- CBN Technologies Sàrl
- Cebi Luxembourg S.A.
- Ceodeux S.A.
- CERATIZIT Luxembourg S.à r.l.
- Choice Technologies Luxembourg sàrl
- Cooperations ASBL
- Cyberhedge Europe Sàrl
- DataThings Sàrl
- Deloitte Tax & Consulting
- Delphi Automotive Systems Luxembourg
- eBus Competence Center Sàrl
- Eethiq Advisors sàrl
- Espeem Sàrl
- Euro-Composites S.A.
- European Centre for Certification and Privacy S.A.
- ExaMotive S.A.
- e-Xstream Engineering sàrl
- Fast-Track Diagnostics sàrl
- Ferrero Trading Lux S.A.
- Flen Health S.A.
- FMR s.àr.l.
- Fondation Alphonse Weicker
- Fonds pour le développement du logement et de l’habitat
- Foyer Assurances S.A.
- Frontier Connect Sàrl
- GCL International Sàrl
- GFM (CE) S.A.
- GomSpace Luxembourg Sàrl
- Goodyear S.A.
- Gradel sàrl
- Healthcast S.A.
- Husky Injection Molding Systems Luxembourg IP Development sàrl
- IEE S.A.
- ILRES S.A.
- InCert G.I.E.
- Information Technology for Translational Medicine (ITTM) S.A.
- International Lacquers S.A.
- ispace Europe S.A.
- itrust consulting
- KPMG
- Kuehne + Nagel s.à r.l.
- Lindab S.A.
- Logos It Services S.A.
- LUCA - Luxembourg Center For Architecture
- LuxAl S.A.
- LuxMobility Sàrl
- Luxplan S.A.
- Luxscan Technologies Sàrl
- Luxspace
- Mahle Behr Luxembourg s.àr.l.
- Max Planck Institute Luxembourg
- Motion-S S.A.
- Natura4Ever S.A.
- Next Gate Capital S.A.
- neXus Luxembourg sàrl
- Nexxtlab S.A.
- Objectim Sàrl
- Olamobile s.à r.l.
- Oriskany s.àr.l.
- pEp Security S.A.
- PM-International AG
- ProNewTech S.A.
- PwC Société Coopérative
- RSS-Hydro Sàrl-s
- RTC4Water S.à r.l.
- SES Engineering (Luxemburg) s.à r.l.
- SES Techcom S.A.
- Sisto Armaturen S.A.
- Société de la Bourse de Luxembourg
- Space4environment s.à r.l.
- SPARC Industries s.à r.l.
- STATEC Research asbl
- Telindus
- Textilcord Steinfort S.A.
- Trendiction S.A.
- Witry & Witry S.A.
Formulare/Online-Dienste
Agrément RDI - organisme de recherche privé
Demande d'agrément - organisme de recherche privé
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion für Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914
Tel. : (+352) 247 - 84164
-
Nationaler Forschungsfonds6, rue Antoine de Saint-Exupéry
L-1432 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1777 / L-1017
Tel. : (+352) 26 19 25-1Fax : (+352) 26 19 25-35