Beihilfe zugunsten von Verlegern im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Die aktuelle COVID-19-Gesundheitskrise trifft viele Wirtschaftsbranchen, darunter auch die Medien.
Insbesondere bei den Werbeeinnahmen ist ein erheblicher Rückgang festzustellen. Paradoxerweise zeigt die Krise die grundlegende Bedeutung des professionellen Journalismus im Kampf gegen Falschinformationen, so genannte Fake News.
Mit der Beihilfe sollen Verleger unterstützt werden, die die Kriterien der Qualität, des Professionalismus und der Erscheinungsregelmäßigkeit erfüllen.
Interessierte Verleger müssen ihren Antrag beim Amt für Medien und Kommunikation (Service des médias et des communications) einreichen.
Zielgruppe
Jeder in Luxemburg niedergelassene Verleger kann die Beihilfe beantragen.
Voraussetzungen
Um die Beihilfe zu erhalten, muss die Publikation des Verlegers zum Zeitpunkt der Beantragung und seit mindestens einem Jahr folgende Kriterien erfüllen:
- allgemeine Informationen verbreiten, die sich in erster Linie an die gesamte oder einen bedeutenden Teil der Bevölkerung Luxemburgs richten, zur Meinungsvielfalt beitragen und mindestens aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur auf nationaler und internationaler Ebene berichten;
- über eine Redaktion verfügen, die aus einer Zahl von hauptberuflichen Journalisten besteht, die mindestens 2 Vollzeitstellen entspricht;
- der gesamten Bevölkerung zugänglich sein, sei es kostenlos oder entgeltlich;
- in einer oder mehreren Sprachen verfasst sein, die laut den offiziellen Statistiken von mindestens 15 % der Bevölkerung gesprochen wird bzw. werden;
- keine Werbeinstrument oder Beiwerk einer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit sein;
- was die Printmedien angeht, den größten Teil der gesamten Fläche der Publikation dem redaktionellen Inhalt widmen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, muss der Antragsteller einen Antrag an das Amt für Medien und Kommunikation (SMC) schicken.
Im Antrag müssen der Name des Verlegers und eine IBAN-Kontonummer angegeben sein.
Belege
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:
- eine eidesstattliche Erklärung bezüglich der Übereinstimmung des Antrags mit der großherzoglichen Verordnung vom 6. Mai 2020;
- eine Zusammenfassung jeglicher Beziehungen zu anderen wirtschaftlichen Einheiten, die zusammen ein einziges Unternehmen bilden;
- eine Liste der hauptberuflichen Journalisten, die zwischen dem 15. April und 15. Mai gearbeitet haben, samt den Arbeitsverträgen;
- eine Erklärung bezüglich sonstiger etwaiger De-minimis-Beihilfen, die das einzige Unternehmen im Laufe der 2 vorhergehenden Steuerjahre und des laufenden Steuerjahres erhalten hat.
Das SMC behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen zu verlangen.
Höhe der Beihilfe
Die jährliche Beihilfe beträgt 5.000 Euro je berücksichtigter Journalist (VZÄ).
Formulare/Online-Dienste
Formulaire de demande écrite pour bénéficier de l’indemnité en faveur des éditeurs de publications dans le cadre de la pandémie Covid-19
Liste des journalistes
Zuständige Kontaktstellen
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Abteilung für Medien, Telekommunikation und Digitale Agenda5, rue Plaetis
L-2338 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-82172Fax : (+352) 47 56 62Der Antrag auf Beihilfe zugunsten von Verlegern im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: presse@mediacom.public.lu