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Das Nationale audiovisuelle Zentrum (Centre national de l’audiovisuel - CNA) bewahrt die Dokumente auf, die bei ihm als sogenannte Pflichtexemplare abgeliefert werden.
Bei diesen Dokumenten, die im Inland verbreitet werden bzw. im Ausland verbreitet werden und einen Bezug zu Luxemburg haben, handelt es sich um:
Als audiovisuelles Dokument oder Tondokument gilt jedes Dokument, das verbreitet und veröffentlicht wird, auch wenn es sich nur an ein eingeschränktes Zielpublikum richtet. Wurde das Dokument oder Werk nicht veröffentlicht, müssen die Pflichtexemplare spätestens binnen 12 Monaten nach Ende der Produktion abgeliefert werden.
Die Ablieferung von Pflichtexemplaren ist gesetzlich vorgeschrieben und hat ohne Aufforderung durch das CNA zu erfolgen.
Folgende natürliche und juristische Personen müssen Pflichtexemplare abliefern:
Von audiovisuellen Dokumenten und Tondokumenten sowie Multimediawerken, die in Luxemburg produziert oder hergestellt werden oder das Leben in Luxemburg betreffen, müssen Pflichtexemplare beim Nationalen audiovisuellen Zentrum (CNA) abgeliefert werden.
Als in Luxemburg produziert gelten alle Dokumente und Werke:
Von folgenden Arten von audiovisuellen Dokumenten und Tondokumenten sowie Multimediawerken müssen Pflichtexemplare beim CNA abgeliefert werden:
Werden diese Dokumente/Werke ohne materiellen Träger über ein Rundfunknetz oder ein elektronisches Netz verbreitet (z. B. im Streaming oder als Download auf einer Website erhältlich), müssen ebenfalls Pflichtexemplare davon beim CNA abgeliefert werden.
Ebenfalls von der Ablieferung von Pflichtexemplaren betroffen sind die Versionen all dieser Dokumente in Form von:
Fernseh- oder Radiosendungen, die sich an ein vorwiegend nicht gebietsansässiges Publikum richten, sind nicht betroffen.
Die Pflichtexemplare müssen spätestens binnen 12 Monaten ab dem Tag, an dem das Dokument oder Werk in einer beliebigen Form veröffentlicht wurde, beim Nationalen audiovisuellen Zentrum (CNA) abgeliefert werden.
Wurde das Dokument oder Werk nicht veröffentlicht, müssen die Pflichtexemplare ebenfalls spätestens binnen 12 Monaten nach Ende der Produktion abgeliefert werden.
Die Ablieferung von Pflichtexemplaren beim Nationalen audiovisuellen Zentrum ist kostenfrei.
Die Ablieferung der Dokumente beim CNA erfolgt:
Die Dokumente und Werke müssen in den vom CNA vorgegebenen Formaten abgeliefert werden.
Die Pflichtexemplare müssen von einwandfreier Qualität sein. Erforderlichenfalls müssen sie mit dem zu ihrer Aufbewahrung und Verwendung benötigten Material und Zubehör abgeliefert werden.
Nach Überprüfung der einzelnen Elemente übermittelt das CNA dem Betroffenen eine Bescheinigung über die Ablieferung der Pflichtexemplare.
Folgendes ist abzuliefern:
Folgendes ist abzuliefern:
Folgendes ist abzuliefern:
Folgendes ist abzuliefern:
Folgendes ist abzuliefern: