Konzession für die Bereitstellung von Mediendiensten von Luxemburg aus
Um einen luxemburgischen audiovisuellen Mediendienst oder Hörfunkdienst ausstrahlen zu können, muss der Anbieter vorab eine Konzession beantragen.
Das Amt für Medien und Kommunikation bearbeitet Anträge auf Konzessionen für:
- auf dem Funkweg übertragene Dienste;
- über Kabel übertragene luxemburgische Dienste;
- über Satellit übertragene luxemburgische Dienste.
Die Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel - ALIA) ist für Konzessionsanträge für die folgenden luxemburgischen Rundfunkdienste zuständig:
- lokale Hörfunksender und;
- Hörfunkprogramme, die über ein Netz von Frequenzen ausgestrahlt werden.
Zielgruppe
Jede natürliche oder juristische Person kann eine Konzession beantragen für:
- einen auf dem Funkweg übertragenen luxemburgischen Dienst oder;
- einen über Kabel übertragenen luxemburgischen Dienst.
Jede juristische Person nach luxemburgischen Recht kann eine Konzession beantragen für:
- einen über Satellit übertragenen luxemburgischen Dienst;
- ein Hörfunkprogramm, das über ein Netz von Frequenzen ausgestrahlt wird, oder;
- einen lokalen Hörfunksender.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Wenn es sich um ein kommerzielles Programm handelt, muss der Antragsteller eine Niederlassungsgenehmigung besitzen oder beim Wirtschaftsministerium ( Ministère de l'Economie) beantragt haben.Vorgehensweise und Details
Auf dem Funkweg übertragene Dienste
Konzessionen für auf dem Funkweg übertragene Dienste werden in der Regel im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen vergeben, in der Folgendes angegeben ist:
- verfügbare Frequenzen und Kanäle und deren jeweilige Eigenschaften;
- von den Interessenten vorzulegende Informationen und Kriterien für die Auswahl der Anbieter;
- Bedingungen, die der Anbieter und der von ihm angebotene Dienst erfüllen müssen;
- Frist, innerhalb der die Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.
Um eine Konzession zu erhalten, müssen sich Interessenten selbst oder über einen Bevollmächtigten an das Amt für Medien und Kommunikation wenden und eine Bewerbung in doppelter Ausfertigung oder in elektronischer Form einreichen. Sie muss Folgendes umfassen:
- den Antrag für den auf dem Funkweg übertragenen Dienst (das Formular wird im Rahmen der öffentlichen Aufforderung bereitgestellt);
- sämtliche in der öffentlichen Aufforderung aufgeführten Belege.
Über Kabel übertragene Dienste
Um eine Konzession zu erhalten, müssen sich Interessenten selbst oder über einen Bevollmächtigten an das Amt für Medien und Kommunikation wenden und eine Bewerbung in doppelter Ausfertigung oder in elektronischer Form einreichen. Sie muss Folgendes umfassen:
- den Antrag für den über Kabel übertragenen Dienst (Fernsehen und Hörfunk);
- sämtliche auf dem Formular angegebenen Belege.
Über Satellit übertragene Dienste
Um eine Konzession zu erhalten, müssen sich Interessenten selbst oder über einen Bevollmächtigten an das Amt für Medien und Kommunikation wenden und eine Bewerbung in doppelter Ausfertigung oder in elektronischer Form einreichen. Sie muss Folgendes umfassen:
- den Antrag für den über Satellit übertragenen Dienst (Fernsehen und Hörfunk);
- sämtliche auf dem Formular angegebenen Belege.
Lokale Hörfunksender und Hörfunkprogramme, die über ein Netz von Frequenzen ausgestrahlt werden
Genehmigungen für lokale Hörfunksender und Hörfunkprogramme, die über ein Netz von Frequenzen ausgestrahlt werden, werden in der Regel im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen vergeben, in der Folgendes angegeben ist:
- verfügbare Frequenzen und Kanäle und deren jeweilige Eigenschaften;
- von den Interessenten vorzulegende Informationen und gegebenenfalls Kriterien für die Auswahl der Anbieter;
- Bedingungen, die der Anbieter und der von ihm angebotene Dienst erfüllen müssen;
- Frist, innerhalb der die Bewerbungsunterlagen einzureichen sind.
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen sich Interessenten selbst oder über einen Bevollmächtigten an die Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien wenden und eine Bewerbung in elektronischer Form einreichen. Sie muss Folgendes umfassen:
- den Antrag für den Hörfunkdienst;
- sämtliche auf dem Formular angegebenen Belege.
Anforderungskatalog
Zu jeder Konzession gibt es einen Anforderungskatalog, in dem die Nutzungsbedingungen festgelegt sind.
Unter anderem enthält er Regelungen zu Folgendem:
- Lizenzgebühren, die an die Staatskasse zu zahlen sind, und gegebenenfalls im Interesse des Landes zu gewährleistendes kulturelles Angebot;
- Überwachung des Inhalts durch die Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (ALIA);
- Einschränkungen für Werbebotschaften;
- Verpflichtung, die Einrichtungen dem Staat kostenlos für die Verbreitung offizieller Mitteilungen oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die den Schutz von Menschenleben oder Erfordernisse der Polizei betreffen.
Gültigkeit der Konzession
Die Konzession kann für einen oder mehrere Dienste erteilt werden. Gegebenenfalls können befristet auch Exklusivitätsrechte eingeräumt werden.
Sie ist personengebunden, nicht übertragbar und zeitlich befristet.
Außerdem ist es möglich, die Konzession ohne neues Bewerbungsverfahren zugunsten desselben Konzessionsinhabers zu erneuern. Dabei müssen die Bestimmungen der neuen Konzession nicht mit denen der vorangehenden übereinstimmen.
Die Behörden können die Konzession jederzeit entziehen;
- wenn die für den Erhalt der Konzession geforderten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind;
- wenn die Bestimmungen des Anforderungskatalogs nicht eingehalten werden;
- wenn sie nicht regelmäßig genutzt wird.
Formulare/Online-Dienste
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Zuständige Kontaktstellen
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Abteilung für Medien, Konnektivität und digitale Agenda5, rue Plaetis
L-2338 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-82167Fax : (+352) 47 56 62
-
Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (ALIA)18, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-70105