Beihilfe für Kulturcafés und Aufführungsstätten, die das ganze Jahr über ein Kulturprogramm anbieten
Unternehmen
spezifischer Sektor
Das Ministerium für Kultur fordert zur Einreichung von Projekten im Zusammenhang mit Kulturcafés und Aufführungsstätten auf, die das ganze Jahr über ein Kulturprogramm anbieten.
Dieser Projektaufrufs sieht eine finanzielle Beihilfe vor, die die Kosten für Organisation und Aufführung des künstlerischen und kulturellen Programms deckt.
Zielgruppe
Der Projektaufruf richtet sich an:
Kulturcafés;
Aufführungsstätten;
kleineren und mittleren Umfangs, die in Luxemburg gelegen sind und das ganze Jahr über ein Kulturprogramm anbieten.
Folgende Betriebe sind ausgeschlossen:
Diskotheken;
Betriebe des Hotel- und Gastronomiegewerbes ohne Ort für kulturelle Veranstaltungen und Aufführungen;
Hotels und Herbergen;
Pianobars;
Kasinos.
Voraussetzungen
Auswahlkriterien
Um für die Beihilfe in Frage zu kommen, muss der Antragsteller:
eine juristische Person sein;
seit mindestens 5 Jahren bestehen und eine umfangreiche und bestätigte Erfahrung im Bereich der kulturellen Eventbranche nachweisen;
den Anforderungen für den Zugang zum Beruf des Betreibers eines Schankbetriebs genügen;
den geltenden Sicherheitsnormen und -bestimmungen entsprechen;
der Gesetzgebung zur Regelung seiner Tätigkeit entsprechend handeln;
mindestens 4 kulturelle Aktivitäten pro Monat oder 50 kulturelle Aktivitäten pro Jahr organisieren;
der Öffentlichkeit Zugang zu den kulturellen Aktivitäten anbieten;
der Veranstalter dieser kulturellen Aktivitäten sein;
Einkünfte für die luxemburgische Kulturbranche erzeugen, indem den Schauspielern und Gewerbetreibenden der luxemburgischen Kulturbranche Gagen gezahlt werden;
sich im wirtschaftlichen Gleichgewicht befinden;
für den Veranstaltungs- und Aufführungsort über eine Website mit Informationen zu den dort angebotenen kulturellen Aktivitäten verfügen.
Bewertungskriterien für die Bewilligung der Beihilfe
Die eingereichten Anträge werden folgendermaßen bewertet:
nach Stichhaltigkeit des Projekts, welche sich äußert durch:
die Entsprechung des Kulturprogramms mit den Zwecken dieser Beihilfe;
die Kohärenz des künstlerischen Fokus des Kulturprogramms und insbesondere die Aufmerksamkeit, die den Zuschauern und der Unterstützung der aufstrebenden Künstler des Landes zuteil wird;
den Platz, den die Zusammenarbeit mit externen Kulturveranstaltern einnimmt;
die Übereinstimmung zwischen technischer und finanzieller Durchführbarkeit des Kulturprogramms (finanzielle Ebene und wirtschaftliches Gleichgewicht des Programms und des Antragstellers).
nach Qualität des Projekts, welche sich äußert durch:
die Erfahrung und die Kompetenz des Antragstellers im Bereich der kulturellen Eventbranche;
die Kohärenz und die künstlerische Qualität des Programms (Anspruch, Innovation, Mischung und Vielfalt der künstlerischen Genres und Künstler);
die Professionalität und die Ausstattung des Ortes;
die für die Kommunikation und Aufführung eingesetzten Mittel.
nach absehbaren Auswirkungen des Projekts, welche sich äußern durch:
die der nationalen Kulturbranche zugutekommende Unterstützung (Zahlung der Urheberrechte, Zahlung der Gagen, Rückgriff auf im Land eingetragene Kulturschaffende);
die durch die Aktivitäten des Antragstellers erzeugten Multiplikatoreffekte (Verträge für die Organisation des Kulturprogramms mit beispielsweise Technikern, Grafikern, Agenten, Ton- und Lichttechnikern, Fotografen);
die Tragweite des Projekts (lokal, regional, national oder international).
Fristen
Einrichtungen, die eine finanzielle Beihilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen ihren vollständigen Antrag bis spätestens Sonntag, den 21. November 2021, um Mitternachteinreichen.
Nach diesem Datum wird kein Bewerbungsantrag mehr angenommen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag ist per E-Mail an subsides@mc.etat.lu beim Ministerium für Kultur einzureichen.
Belege
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
ein formeller, ordnungsgemäß begründeter und unterzeichneter Beihilfeantrag;
ein Dokument als Nachweis des Bestehens der Rechtspersönlichkeit nach luxemburgischem Recht;
Dokumente mit Auskünften zum Kulturprogramm der letzten 3 Jahre (Art der Veranstaltung, Datum der Veranstaltung usw.);
ein voraussichtlicher Terminkalender des für das Jahr 2022 geplanten Kulturprogramms;
ein vorläufiges Budget für das Jahr 2022 mit Angaben zu den Kosten des Kulturprogramms, sämtlichen Honoraren, den Kommunikationskosten und den Kosten im Zusammenhang mit einer professionellen Betreuung auf Ebene der Kommunikation, der PR und der Aufführung;
eine eidesstattliche Erklärung;
jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich sein könnte.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Bedingungen für die Zulässigkeit und Bewertung
Ein Antrag ist zulässig:
wenn er als vollständig erachtet wird;
wenn die Übereinstimmung des Projekts mit den Zulässigkeitskriterien nicht automatisch die Zuteilung eines Zuschusses seitens des Staats mit sich bringt.
Eine aus Mitarbeitern der verschiedenen kulturellen, finanziellen und juristischen Dienststellen des Ministeriums für Kultur bestehende Jury:
bewertet die Anträge entsprechend ihrer Zulässigkeit;
trifft eine Auswahl der Anträge, für die die Beihilfe bewilligt wird;
verfasst eine Stellungnahme über die Zuteilung und die Höhe des Zuschusses auf der Grundlage der zuvor festgelegten Bewertungskriterien.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe des bewilligten Zuschusses wird folgendermaßen festgesetzt:
entsprechend den Bewertungskriterien; und
je nach Verfügbarkeit der staatlichen Haushaltsmittel (der Zuschuss kann nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten des Programms betragen).
Der Gesamtbetrag dieser Beihilferegelung beträgt 40.000 Euro.
Auszahlung
Die Beihilfe wird nach der Zahlungsbewilligung schnellstmöglich in Form einer direkten Einmalzahlung an den Empfänger ausgezahlt.