Zuschussantrag einer Privatperson für die Umsetzung kultureller Projekte
Das Ministerium für Kultur gewährt Zuschüsse für ein oder mehrere Projekte, die in einem Kalenderjahr in Luxemburg stattfinden.
Diese Zuschüsse richten sich an Privatpersonen sowie an Zusammenschlüsse, Gruppen oder Ensembles von Künstlern, die nicht in der Rechtsform einer Vereinigung organisiert sind und die in folgenden Bereichen aktiv sind:
- bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk;
- Zirkus und Straßenkunst;
- audiovisuelle Werke und Programmkino;
- Tanz;
- Literatur;
- Musik;
- kulturelles Erbe, Geschichte, folkloristische Traditionen;
- soziokultureller Bereich;
- Theater und darstellende Kunst;
- multidisziplinäre Projekte.
Mit diesem Zuschuss sollen die Rahmenbedingungen für Künstler verbessert werden, damit diese ihre Projekte ungehindert umsetzen können.
Das Ministerium für Kultur legt den Schwerpunkt auf Projekte, die allen Personen den Zugang zur Kultur ermöglichen, und unterstützt insbesondere Initiativen, die innovativ und originell sind. Besonderes Augenmerk liegt auf Projekten im Bereich des künstlerischen Schaffens, die von großer regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung sind.
Zielgruppe
Förderfähige Personen
Der Zuschuss richtet sich an natürliche Personen, die luxemburgische Bürger oder in Luxemburg wohnhaft sind und sich im kulturellen Bereich betätigen, sowie an Zusammenschlüsse, Gruppen oder Ensembles von Künstlern, die nicht in der Rechtsform einer Vereinigung ohne Gewinnzweck organisiert sind.
Vereinigungen ohne Gewinnzweck müssen einen Zuschussantrag für die Umsetzung kultureller Projekte von Vereinigungen einreichen.
Der Zuschuss richtet sich nicht an:
- im Ausland wohnhafte Personen, die keine Luxemburger sind;
- Gemeinden;
- Vereinigungen und Einrichtungen, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
- Einzelunternehmen;
- Handelsgesellschaften;
- ausländische Vereinigungen und Schuleinrichtungen;
- karitative Vereinigungen.
Förderfähige Projekte
Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur für Privatpersonen für die Umsetzung kultureller Projekte in Luxemburg kann für die folgenden Projekte gewährt werden (Aufzählung ist nicht erschöpfend):
- Kulturveranstaltungen;
- Aufbau einer künstlerischen Karriere (stimmiges und langfristiges Projekt, das unter anderem die Schaffung von Werken, Werbekampagnen, Aktivitäten für die internationale Entwicklung und Verbreitung usw. umfasst).
Darüber hinaus sind auch folgende Projektarten förderfähig:
- im Bereich bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk:
- Ausstellungen;
- Kataloge oder andere Veröffentlichungen;
- im Bereich audiovisuelle Werke und Programmkino:
- Ausstellungen;
- Produktion von künstlerischen Videos oder atypischen, experimentellen oder innovativen Projekten (Programmkino);
- im Bereich Tanz: Produktion von Tanzstücken;
- im Bereich Literatur:
- pädagogische Projekte, mit denen das Lesen gefördert werden soll;
- Veröffentlichung außergewöhnlicher Werke mit nationaler Bedeutung;
- Autorenlesungen;
- im Bereich Musik:
- Auftragskompositionen;
- im Bereich Theater und darstellende Kunst:
- Theaterproduktionen;
- Veranstaltungen für junges Publikum;
- in den multidisziplinären, sozialen und pädagogischen Bereichen sowie in den Bereichen kulturelles Erbe, folkloristische Traditionen, Geschichte und Interkulturalität:
- pädagogische kulturelle Projekte;
- Produktion von Aufführungen;
- Ausstellungen.
Nicht förderfähige Projekte
Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur für Privatpersonen für die Umsetzung kultureller Projekte in Luxemburg kann nicht gewährt werden für:
- Projekte, die dem Ziel und Zweck eines anderen vom Ministerium für Kultur angebotenen Zuschusses entsprechen;
- Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension;
- Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
- Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
- Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden;
- Kauf von Anlagewerten, bestehenden Projekten oder Instrumenten;
- Übernahme von Gagen und Tageshonoraren durch das Ministerium für Kultur;
- Projekte, die durch den FilmFund unterstützt werden, wie die Produktion von Musikclips;
- Bau, Kauf, Miete oder Renovierung von Proberäumen;
- touristische Projekte;
- Projekte mit kultischem, bekehrendem oder politischem Charakter.
Diese Projekte können jedoch gegebenenfalls mit einem Stipendium für künstlerische Ausbildung, Fortbildung und Umschulung unterstützt werden, das mit dem entsprechenden Formular beantragt werden muss.
Fristen
Privatpersonen, die in den Genuss des Zuschusses gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn der Umsetzung des Projekts einreichen, wobei der Poststempel maßgeblich ist. Nach Beginn der Umsetzung des Projekts eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Um auf die Tagesordnung einer Sitzung des Beratungsorgans des Kulturministeriums zu kommen, muss ein vollständiger Antrag mindestens 5 Werktage vor der betreffenden Sitzung bei der Abteilung für Beihilfen (Guichet subsides) eingegangen sein (die Termine der Sitzungen stehen unter „Vorgehensweise und Details“).
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Dossier muss den Zuschussantrag einer Privatperson für die Umsetzung kultureller Projekte sowie folgende Dokumente enthalten:
- detaillierter vorläufiger Budgetplan für das Projekt, das Gegenstand des Antrags ist;
- zeitlicher Ablaufplan für das Projekt;
- detaillierter, beglaubigter und unterzeichneter Lebenslauf;
- Fotos, Reproduktionen oder Veröffentlichungen der produzierten Werke;
- Presseunterlagen;
- jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich ist.
Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:
- per Computer;
- in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.
Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag, dem alle geforderten Dokumente beigefügt sind, ist von den Antragstellern an das Ministerium für Kultur per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: subsides@mc.etat.lu.
Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:
- entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
- oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
Gewährung des Zuschusses
Das Beratungsorgan des Ministers für Kultur, das sich aus Vertretern der Leitung und der Dienststellen für Kultur und Finanzen des Ministeriums für Kultur zusammensetzt, prüft jeden Beihilfeantrag gemäß den folgenden Beurteilungskriterien:
- Innovation und künstlerische Qualität des Projekts: das heißt Beschreibung der innovativen und originellen Aspekte des Projekts. Der Antragsteller muss deutlich machen, auf welche Weise das Projekt die Entwicklung eines hochwertigen künstlerischen Schaffens fördert.
- Situierung des Projekts in der Karriere des Antragstellers: das heißt, auf welche Weise sich das Projekt in die Entwicklung der künstlerischen Karriere des Projektträgers integriert.
- Steuerung und Machbarkeit des Projekts: das heißt Stimmigkeit des Projekts. Der Antragsteller muss präzise und deutlich die verschiedenen Phasen des Projekts vom Konzept bis zur Umsetzung beschreiben.
- Budgetplanung des Projekts: das heißt ein detaillierter, transparenter und realistischer Budgetplan. Der Antragsteller muss belegen, dass der beantragte Zuschuss für die Umsetzung des Projekts unerlässlich ist. Es müssen alle anderen (öffentlichen oder privaten) Finanzierungsquellen angegeben werden. Den Antragstellern wird nahegelegt, parallel zur staatlichen Unterstützung weitere Quellen für finanzielle Mittel auszumachen.
- Publikumsentwicklung: das heißt, auf welche Weise das Projekt sein Publikum ermittelt und erreicht, mit genauer Beschreibung im Zuschussantrag. Entfaltet sich die Wirkung auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene?
- Erfahrung des Projektträgers und Engagement für die Kulturszene: das heißt Erfahrung des Antragstellers mit der Organisation ähnlicher Projekte, belegt durch beigefügte Dokumente wie Presseunterlagen.
Die Mitglieder des Beratungsorgans sind: Nadine Erpelding, Josiane Geisler, Alix Glück, Joé Haas, Josée Hansen, Claudine Hemmer, Julia Kohl, Jo Kox, Nora Si Abderrahmane und Magalie Tasch.
Sie kommen einmal im Monat zusammen. Im Jahr 2023 finden die Treffen an folgenden Terminen statt:
- 11. Januar;
- 1. Februar;
- 15. März;
- 19. April;
- 10. Mai;
- 14. Juni;
- 12. Juli;
- 13. September;
- 11. Oktober;
- 8. November;
- 13. Dezember.
Das Beratungsorgan nimmt Stellung zur Zulässigkeit des Antrags und gegebenenfalls zur Höhe des zu gewährenden Zuschusses. Das Ministerium teilt dem Antragsteller seine Antwort per Post mit.
Höhe der Beihilfe
Der Zuschuss wird in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Beihilfe an den Empfänger gezahlt, im Allgemeinen vor der effektiven Umsetzung des Projekts.
Der Zuschuss wird schnellstmöglich an den Empfänger gezahlt.
Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur darf generell 60 % der Gesamtkosten des Projekts, für das die finanzielle Beihilfe beantragt wurde, nicht übersteigen.
Pflichten des Antragstellers
Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Der Zuschuss darf nur für die mit dem Projekt, für das er beantragt wurde, verbundenen Kosten und Aufwendungen verwendet werden.
- Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien du ministère de la Culture“ (Mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
Darüber hinaus muss der Antragsteller dem Ministerium für Kultur innerhalb von 3 Monaten nach der Umsetzung des Projekts ein Berichtsformular mit allen geforderten Dokumenten übermitteln.
Formulare/Online-Dienste
Demande de subside par un particulier pour la réalisation de projets culturels
Formulaire de rapport - particuliers
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Kultur
Ministerium für Kultur – Guichet subsides4, Boulevard F-D Roosevelt
L-2912 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-866159.00–11.30 Uhr