Zuschussantrag einer Vereinigung für die Umsetzung kultureller Projekte
Das Ministerium für Kultur gewährt Zuschüsse für ein oder mehrere Projekte, die in einem Kalenderjahr in Luxemburg stattfinden.
Diese Zuschüsse richten sich an luxemburgische Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die in folgenden Bereichen aktiv sind:
- bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk;
- Zirkus und Straßenkunst;
- audiovisuelle Werke und Programmkino;
- Tanz;
- Literatur;
- Musik;
- kulturelles Erbe, Geschichte, folkloristische Traditionen;
- soziokultureller Bereich;
- Theater und darstellende Kunst;
- multidisziplinäre Projekte.
Mit diesem Zuschuss sollen die Rahmenbedingungen für kulturelle Vereinigungen verbessert werden, damit sie ihre Projekte ungehindert umsetzen können.
Das Ministerium für Kultur legt den Schwerpunkt auf Projekte, die allen Personen den Zugang zur Kultur ermöglichen, und unterstützt insbesondere Initiativen, die innovativ und originell sind. Besonderes Augenmerk liegt auf Projekten im Bereich des künstlerischen Schaffens, die von großer regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung sind.
Zielgruppe
Förderfähige Vereinigungen
Der Zuschuss richtet sich an luxemburgische Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die kulturelle Veranstaltungen organisieren, sowie an Ensembles, Gruppen, Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von Künstlern, die in der Form einer luxemburgischen Vereinigung ohne Gewinnzweck organisiert sind.
Zusammenschlüsse, Gruppen oder Vereinigungen von Künstlern, die nicht in der Rechtsform einer Vereinigung ohne Gewinnzweck organisiert sind, müssen einen Zuschussantrag für die Umsetzung kultureller Projekte von Privatpersonen einreichen.
Vereinigungen und Einrichtungen, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben, Einzelkaufleute, Handelsgesellschaften, ausländische Vereinigungen, Schuleinrichtungen sowie karitative Vereinigungen können diesen Zuschuss nicht beantragen.
Förderfähige Projekte
Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur für Vereinigungen für die Umsetzung kultureller Projekte in Luxemburg kann für folgende Projekte gewährt werden (nicht erschöpfende Aufzählung):
- kulturelle Festivals und Veranstaltungen;
- Konferenzen;
- Künstlerresidenzvorhaben in Luxemburg;
- Preise und Wettbewerbe (Übernahme eines oder mehrerer Preise durch das Ministerium für Kultur);
- pädagogische Projekte und Meisterkurse;
- Aufbau einer künstlerischen Karriere (stimmiges und langfristiges Projekt, das unter anderem die Schaffung von Werken, Werbekampagnen, Aktivitäten für die internationale Entwicklung und Verbreitung usw. umfasst).
Darüber hinaus sind auch folgende Projektarten förderfähig:
- im Bereich bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk:
- Ausstellungen und Konferenzen;
- Kataloge oder andere Veröffentlichungen;
- im Bereich audiovisuelle Werke und Programmkino: Produktion von künstlerischen Videos oder atypischen, experimentellen oder innovativen Projekten (Programmkino);
- im Bereich Tanz: Produktion von Tanzstücken;
- im Bereich Literatur:
- Veröffentlichung außergewöhnlicher Werke mit nationaler Bedeutung;
- Autorenlesungen;
- im Bereich Musik:
- Auftragskompositionen;
- für Musikkapellen, Blaskapellen und Chöre:
- kann ein Zuschuss von bis zu 1.500 Euro für außergewöhnliche Projekte, die anlässlich eines runden Jubiläums organisiert werden (50., 100., 150. oder 200. Jubiläum usw.), gewährt werden;
- kann ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 3.500 Euro für eine Musikkomposition, die bei einem luxemburgischen oder in Luxemburg wohnhaften Komponisten in Auftrag gegeben wurde, gewährt werden;
- kann ein Zuschuss für eine Koproduktion mit einem ausländischen Ensemble (gemeinsame Umsetzung eines bestimmten Musikprojekts) gewährt werden;
- im Bereich Theater, darstellende Kunst, Zirkus und Straßenkunst:
- Produktionen;
- Veranstaltungen für junges Publikum;
- in den multidisziplinären, sozialen und pädagogischen Bereichen sowie in den Bereichen kulturelles Erbe, folkloristische Traditionen, Geschichte und Interkulturalität:
- Produktion von Aufführungen;
- Kultursaisons.
Nicht förderfähige Projekte
Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur für Privatpersonen für die Umsetzung kultureller Projekte in Luxemburg kann nicht gewährt werden für:
- Projekte, die dem Ziel und Zweck eines anderen vom Ministerium für Kultur angebotenen Zuschusses entsprechen;
- Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension;
- Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
- Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
- Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden;
- Kauf von Anlagewerten, bestehenden Projekten oder Instrumenten;
- Betriebskosten und Gehälter von Mitarbeitern der Vereinigung;
- Projekte, die durch den FilmFund unterstützt werden, wie die Produktion von Musikclips;
- Bau, Kauf, Miete oder Renovierung von Proberäumen;
- touristische Projekte;
- Projekte mit kultischem, bekehrendem oder politischem Charakter.
Fristen
Vereinigungen, die in den Genuss des Zuschusses kommen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn der Umsetzung des Projekts einreichen, wobei der Poststempel maßgeblich ist.
Nach dieser Frist eingereichte Anträge sowie nach Beginn der Umsetzung des Projekts eingereichte Anträge werden abgelehnt.
Beispiel: Bei Projekten, deren effektive Umsetzung am 1. Juni beginnen soll, muss der Antrag spätestens am 1. April eingereicht worden sein.
Um auf die Tagesordnung einer Sitzung des Beratungsorgans des Kulturministeriums zu kommen, muss ein vollständiger Antrag mindestens 5 Werktage vor der betreffenden Sitzung bei der Abteilung für Beihilfen (Guichet subsides) eingegangen sein (die Termine der Sitzungen stehen unter „Vorgehensweise und Details“).
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Dossier muss den Zuschussantrag einer Vereinigung für die Umsetzung kultureller Projekte sowie folgende Dokumente enthalten:
- detaillierter vorläufiger Budgetplan für das Projekt, das Gegenstand des Antrags ist;
- beglaubigte und vom Vorsitzenden der Vereinigung unterzeichnete Satzung und eine Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats, sofern es sich um einen Erstantrag handelt oder wenn sich die Satzung geändert hat;
- Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr und Presseunterlagen;
- Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres;
- Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) des abgelaufenen Geschäftsjahres;
- Kopie eines aktuellen Bankkontoauszugs (Höhe des Bankguthabens);
- detaillierter vorläufiger Budgetplan für das laufende Jahr;
- Programm der für das laufende Jahr vorgesehenen kulturellen Aktivitäten;
- jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich ist.
Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:
- per Computer;
- in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.
Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag, dem alle geforderten Dokumente beigefügt sind, ist von den Vereinigungen an das Ministerium für Kultur per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: subsides@mc.etat.lu.
Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:
- entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
- oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
Gewährung des Zuschusses
Das Beratungsorgan des Ministers für Kultur, das sich aus Vertretern der Leitung und der Dienststellen für Kultur und Finanzen des Ministeriums für Kultur zusammensetzt, prüft jeden Beihilfeantrag gemäß den folgenden Beurteilungskriterien:
- Innovation und künstlerische Qualität des Projekts: das heißt Beschreibung der innovativen und originellen Aspekte des Projekts. Der Antragsteller muss deutlich machen, auf welche Weise das Projekt die Entwicklung eines hochwertigen künstlerischen Schaffens fördert.
- Steuerung und Machbarkeit des Projekts: das heißt Stimmigkeit des Projekts. Der Antragsteller muss präzise und deutlich die verschiedenen Phasen des Projekts vom Konzept bis zur Umsetzung beschreiben.
- Budgetplanung des Projekts: das heißt ein detaillierter, transparenter und realistischer Budgetplan. Der Antragsteller muss belegen, dass der beantragte Zuschuss für die Umsetzung des Projekts unerlässlich ist, und alle anderen (öffentlichen oder privaten) Finanzierungsquellen angeben. Dem Antragsteller wird nahegelegt, parallel zur staatlichen Unterstützung weitere Quellen für finanzielle Mittel auszumachen.
- Publikumsentwicklung: das heißt, auf welche Weise das Projekt sein Publikum ermittelt und erreicht, mit genauer Beschreibung im Zuschussantrag. Entfaltet sich die Wirkung auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene?
- Erfahrung des Projektträgers und Engagement für die Kulturszene: das heißt Erfahrung der Vereinigung mit der Organisation ähnlicher Projekte, belegt durch beigefügte Dokumente wie Presseunterlagen.
Die Mitglieder des Beratungsorgans sind: Nadine Erpelding, Josiane Geisler, Alix Glück, Joé Haas, Josée Hansen, Claudine Hemmer, Julia Kohl, Jo Kox, Nora Si Abderrahmane und Magalie Tasch.
Sie kommen einmal im Monat zusammen. Im Jahr 2023 finden die Treffen an folgenden Terminen statt:
- 11. Januar;
- 1. Februar;
- 15. März;
- 19. April;
- 10. Mai;
- 14. Juni;
- 12. Juli;
- 13. September;
- 11. Oktober;
- 8. November;
- 13. Dezember.
Das Beratungsorgan nimmt Stellung zur Zulässigkeit des Antrags und gegebenenfalls zur Höhe des zu gewährenden Zuschusses. Das Ministerium teilt dem Antragsteller seine Antwort per Post mit.
Höhe der Beihilfe
Der Zuschuss wird in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Beihilfe an den Empfänger gezahlt, im Allgemeinen vor der effektiven Umsetzung des Projekts.
Der Zuschuss wird schnellstmöglich an den Empfänger gezahlt.
Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur darf generell 60 % der Gesamtkosten des Projekts, für das die finanzielle Beihilfe beantragt wurde, nicht übersteigen.
Pflichten der Vereinigung
Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss die Vereinigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Der Zuschuss darf nur für die mit dem Projekt, für das er beantragt wurde, verbundenen Kosten und Aufwendungen verwendet werden.
- Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien du ministère de la Culture“ (Mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
- Die Vereinigung muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat usw.) informieren.
Darüber hinaus muss der Antragsteller dem Ministerium für Kultur innerhalb von 3 Monaten nach der Umsetzung des Projekts ein Berichtsformular mit allen geforderten Dokumenten übermitteln.
Formulare/Online-Dienste
Demande de subside par une association pour la réalisation de projets culturels
Formulaire de rapport - associations
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Kultur
Ministerium für Kultur – Guichet subsides4, Boulevard F-D Roosevelt
L-2912 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-866159.00–11.30 Uhr