Bildende und darstellende Künstler (ohne Begrenzung auf professionelle Künstler) können sowohl ein Projektstipendium als auch ein Stipendium für den Erwerb praktischer Erfahrungen oder eine spezifische Ausbildung erhalten.
Diese Förderung wurde nicht konzipiert, um das normale künstlerische Schaffen des Antragstellers zu unterstützen. Sie dient vielmehr der Finanzierung zeitlich begrenzter, besonderer Projekte, die einen Bezug zu Luxemburg aufweisen.
Das Stipendium soll einen Teil der Kosten abdecken, die dem Künstler durch das Projekt entstehen.
Zielgruppe
Das Stipendium richtet sich an bildende und darstellende Künstler (ohne Begrenzung auf professionelle Künstler), die in Luxemburg leben.
Das Stipendium wird nur für die Umsetzung eines genau festgelegten künstlerischen Projekts (Förderung des künstlerischen Schaffens) vergeben, das einen Bezug zu Luxemburg aufweist, sowie für eine künstlerische Professionalisierung bzw. Neuorientierung (Erwerb praktischer Erfahrungen oder spezifische Ausbildung).
Personen, deren Haupttätigkeit darin besteht, rein kommerziellen oder Werbezwecken dienende oder zu solchen Zwecken verwendete Werke sowie pornografische, zu Gewalt oder Rassenhass aufrufende oder Verbrechen gegen die Menschheit rechtfertigende Werke oder, ganz allgemein, ordnungs- und sittenwidrige Werke zu schaffen, sind vom Stipendium ausgeschlossen.
Fristen
Die Antragstellung für das Stipendium erfolgt mindestens 2 Monate vor:
- dem Beginn der Kurse zur künstlerischen Professionalisierung oder Neuorientierung, bzw.
- dem Ende der Schaffensphase des jeweiligen Projekts, wenn es sich um ein Projektstipendium handelt.
Anträge, die nach der Realisierung des Projekts, dem Erwerb der praktischen Erfahrungen bzw. der spezifischen Ausbildung eingehen, werden abgelehnt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Stipendium muss schriftlich (per Post oder E-Mail) beim Kulturministerium beantragt werden:
Ministerium für Kultur
4, boulevard Roosevelt
L-2450 Luxemburg
Tel.: (+352) 247-86600
Fax: (+352) 292186
E-Mail: info@mc.public.lu
www.mc.public.lu
Dem Antrag ist ein ausgefüllter Fragebogen beizulegen, in dem u.a. eine genaue Projektbeschreibung und ein vorläufiger Finanzierungsplan verlangt werden, genau wie Angaben zu Projektpartnern, Etappen und dem zeitlichen Rahmen.
Außerdem muss der Antragsteller darlegen, inwiefern sich das Projekt, auf das sich der Antrag bezieht, von seinem normalen künstlerischen Schaffen unterscheidet.
Bei Kursen zum Erwerb praktischer Erfahrungen sowie Weiterbildungen müssen Informationen zum anbietenden Institut zur Verfügung gestellt werden.
Dem Antrag beizulegende Unterlagen
Der Antrag muss folgenden Angaben enthalten: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung des Antragstellers. Außerdem sind folgende Unterlagen beizulegen:
- ein ausführlicher Lebenslauf, dessen Richtigkeit durch eine Unterschrift zu bestätigen ist, sowie Kopien aller Unterlagen, auf die im Lebenslauf Bezug genommen wird;
- eine Beschreibung der Art der künstlerischen Arbeit zusammen mit einem Verzeichnis der realisierten Werke; dieses ist in Form von Fotos, Reproduktionen oder Veröffentlichungen zu dokumentieren;
- genaue Angaben zum Projekt, das der Antragsteller mithilfe des Stipendiums realisieren möchte (ausführlicher Finanzierungsplan, Zeitplan der Durchführung) oder genaue Angaben zu den geplanten Kursen zur künstlerischen Professionalisierung oder Neuorientierung;
- eventuell eine Pressemappe;
- andere Unterlagen, die bei der Prüfung des Antrags von Belang sein könnten.
Nur vollständige Anträge werden geprüft.
Höhe und Auszahlung des Stipendiums
Die Höhe sowie die Auszahlung werden auf Basis der eingereichten Unterlagen und des Gutachtens einer beratenden Kommission per ministeriellem Beschluss individuell festgelegt.
Je nach Größe und Kosten des Projekts sind grundsätzlich 1 bis 5 monatliche Zahlungen möglich.
In Ausnahmefällen kann das Stipendium auf Antrag verlängert werden, wenn es sich um ein sehr umfangreiches Projekt handelt.
Formulare/Online-Dienste
Questionnaire pour obtenir la bourse d'aide à la création, au perfectionnement et au recyclage artistiques
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Kultur4, boulevard Roosevelt
L-2450 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach L-2912 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86600Fax : (+352) 29 21 86 / 40 24 27