Veröffentlichungsprämie für literarische Werke
Die Veröffentlichungsprämie des Ministeriums für Kultur dient zur Förderung von Autoren, die ein literarisches Werk veröffentlicht haben.
Die Anträge sind innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des literarischen Werks einzureichen.
Zielgruppe
Förderfähige Personen
Luxemburgische Autoren oder in Luxemburg wohnhafte Autoren können die Veröffentlichungsprämie geltend machen.
Im Falle eines illustrierten Buchs müssen der Autor und der Illustrator einen gemeinsamen Antrag einreichen. Dabei wird nämlich die gemeinsame Arbeit des Autors und des Illustrators berücksichtigt, und nicht ihre jeweilige Einzelarbeit.
Die Veröffentlichungsprämie richtet sich nicht an:
- luxemburgische oder ausländische Vereinigungen;
- Gemeinden oder Gemeindeverbände;
- Einzelunternehmen;
- Handelsgesellschaften;
- im Ausland wohnhafte Personen, die keine Luxemburger sind;
- Schulen;
- karitative Vereinigungen;
- Vereinigungen und Einrichtungen, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben.
Arten von förderfähigen Veröffentlichungen
Die Veröffentlichungsprämien sind vorbehalten:
- nationalen oder ausländischen Veröffentlichungen, die in einer der 3 Amtssprachen des Landes (d. h. luxemburgisch, französisch und deutsch) oder in englischer Sprache verfasst sind;
- Neuauflagen, sofern sie überarbeitet, korrigiert oder neu illustriert wurden;
- Hörbüchern und digitalen Büchern, sofern ihre Papierversion nicht bereits vom Ministerium für Kultur bezuschusst wurde.
Bei den förderfähigen literarischen Gattungen handelt es sich um:
- Romane;
- Sammlungen von Novellen, Erzählungen, Märchen;
- Reisetagebücher oder -berichte;
- Autobiografien und Autofiktion;
- Kinder- und Jugendbücher;
- literarische Comics und Graphic Novels;
- Gedichtbände;
- Theaterstücke;
- Kabaretttexte;
- literarische Essays;
- Kunstbücher mit unveröffentlichten literarischen Texten, fallweise zu prüfen.
Arten von nicht förderfähigen Veröffentlichungen
Bei den nicht förderfähigen literarischen Gattungen handelt es sich um:
- von Dritten verfasste Biografien;
- historische Werke und Geschichtschroniken (lokal oder andere);
- überarbeitete „Abschriften“ von Interviews mit berühmten Persönlichkeiten aus dem Kultursektor;
- Diplomarbeiten;
- Doktorarbeiten (Promotionen);
- Zusammenstellungen von bereits veröffentlichten Artikeln;
- Sonderdrucke;
- Übersetzungen.
Die Veröffentlichungsprämie des Ministeriums für Kultur für literarische Werke kann nicht gewährt werden für:
- Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
- literarische Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
- literarische Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden.
Fristen
Verlage, die in den Genuss der vom Ministerium für Kultur vorgesehenen Veröffentlichungsprämie gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des literarischen Werkes einreichen.Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Dossier muss den Antrag auf eine Veröffentlichungsprämie für literarische Werke sowie folgende Dokumente enthalten:
- 2 Exemplare des Werks (die Bücher, die in den Genuss einer Prämie gelangen, bleiben Eigentum des Ministeriums für Kultur, nicht zurückbehaltene Bücher gehen an den Autor zurück);
- im Falle von in Luxemburg herausgegebenen Veröffentlichungen, eine Kopie der Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Hinterlegung von 4 Exemplaren in der Nationalbibliothek von Luxemburg(Bibliothèque nationale de Luxembourg - BnL);
- im Falle von im Ausland herausgegebenen Veröffentlichungen, eine Kopie der Bescheinigung über die Hinterlegung eines Exemplars in der Nationalbibliothek und eines Exemplars im Nationalen Literaturzentrum (Centre national de littérature);
- eine Kopie des Vertrags zwischen dem Autor und dem Verlag oder der Online-Verlagsplattform;
- jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich ist.
Der Antragsteller muss auch die Auflageart angeben, der sein Werk angehört, namentlich:
- Auflage für Rechnung des Verlags;
- Auflage für Rechnung des Autors;
- Online-Verlagsplattform;
- Selbstverlag.
Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:
- per Computer;
- in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.
Der Antrag ist von den Privatpersonen an das Ministerium für Kultur per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: subsides@mc.etat.lu.
Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:
- entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
- oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist. Der Antragsteller muss ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zurückschicken, dem alle geforderten Dokumente beigefügt sind. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Gewährung des Zuschusses
Jeder Antrag wird vom Ausschuss für die Zuteilung der Veröffentlichungsprämie (Comité d'attribution de la prime à la publication) geprüft, einer Arbeitsgruppe des Nationalen Buchrats (Conseil national du livre), dessen Ziel darin besteht, den Minister über die an ihn gerichteten Anträge auf Gewährung einer Veröffentlichungsprämie informieren.
Der Ausschuss setzt sich aus zwei Mitarbeitern des Ministeriums für Kultur, einem Vertreter des Nationalen Literaturzentrums, einem Autorenvertreter, einem Literaturkritiker und einem Vertreter des Instituts für Sprachen und luxemburgische Literatur der Universität Luxemburg zusammen. Er tritt grundsätzlich zweimal pro Jahr (im März und im September) zusammen und prüft die Anträge nach den folgenden Kriterien:
- professionelle Qualität der Aufmachung des Werks (Layout, Cover, ISBN-Nummer usw.);
- Inhalt des Werks (Rechtschreibung, Kohärenz der Geschichte, kein politischer oder religiöser Aktivismus, kein Aufruf zu Hass, Rassismus oder Sexismus);
- professionelle Qualität der Werbung für das Werk (gesetzliche Hinterlegung, Anzahl der veröffentlichten Exemplare, Online-Präsenz des Verlags, Referenzierung des Werks in den Bibliotheken und Buchhandlungen, Vermarktung des Werks).
Der Ausschuss prüft die Existenz eines Vertrags zwischen dem Autor und seinem Verlag, um sicherzustellen, dass der Autor anteilig in den Genuss der finanziellen Auswirkungen gelangt und sich der Verlag verpflichtet, Maßnahmen zur Verbreitung des Werks zu ergreifen.
Selbst veröffentlichte Werke, deren Layout professionell gestaltet sein muss, werden gesondert geprüft. Der Autor muss zwingend die Maßnahmen im Einzelnen erläutern, die er zwecks Verbreitung des Werks ergreifen wird. Die Mitglieder des Ausschusses für die Zuteilung der Veröffentlichungsprämie behalten sich das Recht vor, weitere Erläuterungen zur Verbreitung des Werks zu verlangen, wenn sie dies für notwendig erachten.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss wird schnellstmöglich in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Beihilfe an den Empfänger ausgezahlt.
Die Höhe der Prämie wird je nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Anzahl der eingereichten Anträge angepasst und beträgt grundsätzlich nicht mehr als 1.500 Euro.
Der Betrag hängt nicht von der Anzahl der zuvor bereits vom Autor veröffentlichten Werke ab.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'une prime à la publication d'une création littéraire
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Kultur – Guichet subsides4, Boulevard F-D Roosevelt
L-2912 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-866159.00–11.30 Uhr