Die Regelung bezüglich der Beihilfen zum Erhalt und zur Verbesserung der Ökosystemleistungen des Waldes sieht Fördermaßnahmen vor, deren Zielsetzung es ist, repräsentative natürliche und naturnahe Wälder in Luxemburg in einem natürlichen Zustand und in natürlicher Entwicklung zu belassen.
Interessenten müssen ihren Antrag beim örtlich zuständigen Bezirk einreichen, der ihnen die Entscheidung der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) übermittelt.
Für die Waldfläche, für die diese Beihilfe gewährt wird, können keine anderen Beihilfen gewährt werden.
Zielgruppe
Jeder, der Fördermittel für die Erhaltung und Verbesserung der Ökosystemleistungen des Waldes beantragen möchte, muss seinen Antrag schriftlich an den jeweiligen Bezirksleiter richten.
Berechtigt sind nur als nationales Naturschutzgebiet ausgewiesene Wälder.
Voraussetzungen
Um die Beihilfe zu beantragen, muss der Antragsteller sicherstellen, dass die entsprechenden Wälder:
- durch großherzogliche Verordnung als nationales Naturschutzgebiet ausgewiesen sind;
- sich in einer Grünzone befinden. Ausgeschlossen sind Flächen, auf denen Pestizide zum Einsatz kommen oder Bodenarbeiten durchgeführt werden, die die Bodenstruktur schädigen (Bearbeitung und Stockrodung);
- natürliche oder naturnahe Laubwälder sind, die folgende Bestände aufweisen:
o auf mindestens 75 % ihrer Fläche Hochwald oder durch natürliche oder waldbauliche Alterung hochgewachsenen Niederwald;
o auf den restlichen 25 % können sich jüngere Kahlschläge befinden, einheimische, aus Kernwuchs entstandene junge, maximal 20-jährige Laubbäume oder Nadelbäume;
- eine zusammenhängende Fläche von mindestens 50 Hektar aufweisen, sich aus einem oder mehreren Beständen zusammensetzen und einem oder mehreren Eigentümern gehören. Ausnahmeregelungen zu dieser Fläche können vom Minister für Wälder genehmigt werden, die seltene phytosoziologische Waldgesellschaften aufweisen (Trockenheit liebende Eichenwälder, Schluchtwälder, Sumpf- und Auwälder).
Fristen
Der Antragsteller muss seinen Antrag nach der Erklärung zur Schutzzone beim jeweiligen Bezirksleiter einreichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller Folgendes auf dem Formular angeben:
- seinen Namen und Vornamen;
- seine Adresse;
- seine Telefonnummer;
- seine Bankverbindung;
- seine nationale Identifikationsnummer;
- die Fläche des gesamten Waldbesitzes;
- Angaben zur betreffenden Fläche (Gemeinde, Abschnitt, Gemarkung, Katasternummer, Katasterfläche, bearbeitete Fläche).
Besitzt der Antragsteller einen landwirtschaftlichen Betrieb, muss er zudem Folgendes angeben:
- seine Betriebsnummer;
- die Nummer seiner landwirtschaftlichen Versicherung.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- eine topografische Karte (Maßstab 1 : 10.000) mit Angabe der Lage der Flächen;
- einen Auszug aus dem Katasterplan der betreffenden Parzellen;
- eine Kopie der Bewirtschaftungsvereinbarung mit dem Minister.
Beschluss
Der jeweilige Bezirksleiter übermittelt dem Antragsteller den Bescheid der Naturverwaltung bezüglich der Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um eine Beihilfe zu erhalten.
Höhe der Beihilfe
Die Beihilfe wird in 6 Fünfjahres-Prämien gewährt. Die Fünfjahres-Prämie hängt ab von:
- der in den verschiedenen Beständen vorherrschenden Gattung;
- den Altersklassen der verschiedenen Bestände dieses Waldes.
Die Höhe der Prämie berechnet sich aus Prämien pro Hektar, die mit den einzelnen Flächen der verschiedenen Bestände multipliziert und gemäß der Altersklassen des Waldes, der der freien Entwicklung überlassen werden soll, gewichtet werden.
Die Auszahlung dieser Prämien erfolgt am Ende der Fünfjahres-Zeiträume, zum ersten Mal 5 Jahre nach Unterzeichnung der Vereinbarung.
Verpflichtungen
Für die Waldfläche, für die diese Beihilfe gewährt wird, können keine anderen Beihilfen gewährt werden. Der Eigentümer verpflichtet sich für eine Dauer von mindestens 30 Jahren.
Der Empfänger ist verpflichtet:
- eine Bewirtschaftungsvereinbarung mit dem Minister zu unterzeichnen, in der die spezifischen Bewirtschaftungsbedingungen zur Gewährleistung des angestrebten Schutzes und der Betrag der entsprechenden Beihilfe definiert sind;
- das Ökosystem zur freien Entwicklung sich selbst zu überlassen;
- auf waldbauliche Eingriffe zu verzichten, ausgenommen diejenigen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die vom Minister im Interesse des Erhalts und der Bewirtschaftung des Waldes in freier Entwicklung genehmigten Eingriffe. Alle gefällten Bäume müssen im Wald verbleiben, und zwar möglichst vor Ort, ausgenommen Nadelbaumbestände, die während einer Übergangsphase in natürliche Waldbestände umgebaut werden sollen;
- auf die Anlage jeglicher neuen Infrastruktur zu verzichten, wobei die Freihaltung und Instandhaltung bestehender Wege erlaubt ist.
Zurückzahlung der Beihilfe
Die gewährten Beihilfen müssen der Staatskasse erstattet werden, wenn:
- sie durch Erklärungen erlangt wurden, deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dem Empfänger bewusst waren;
- die Auflagen zur Gewährung der Beihilfen vom Empfänger nicht beachtet wurden. In diesem Fall muss der Empfänger auch Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen, die ab dem Tag der Auszahlung bis zum Tag der Erstattung berechnet werden.
Im Falle der Feststellung einer Falschangabe durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Grundsätze einer guten waldbaulichen Praxis wird der Empfänger für das betreffende Jahr ausgeschlossen.
Bei vorsätzlicher Falschangabe wird er auch im Folgejahr ausgeschlossen.
Formulare/Online-Dienste
Förderantrag zur Ausweisung eines Naturwaldreservates
Demande d'aide en vue du maintien et de l'amélioration des services écosystémiques rendus par la forêt - Forêt en libre évolution
Zuständige Kontaktstellen
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Naturverwaltung81, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Tel. : (+352) 24756 - 600Fax : (+352) 24756 - 651 / (+352) 26 48 35 27 -
Bezirk Zentrum-Ost81, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Tel. : (+352) 24 756-757Fax : (+352) 24 756-759 -
Bezirk Zentrum-West1, rue du Village
L-7473 Schoenfels
Luxemburg
Tel. : (+352) 24 756-704Fax : (+352) 24 756-699 -
Bezirk Ost6, rue de la Gare
L-6731 Grevenmacher
Luxemburg
Tel. : (+352) 24 756-675Fax : (+352) 24 756-681 -
Bezirk Nord27, rue du Château
L-9516 Wiltz
Luxemburg
Tel. : (+352) 95 81 64-1Fax : (+352) 95 00 69 -
Bezirk Süden40, rue de la Gare
L-3377 Leudelange
Luxemburg
Tel. : (+352) 45 80 83-1Fax : (+352) 45 80 83 83