Verbesserung und Entwicklung der Struktur, Planung und Infrastrukturen des Waldes – einfacher Bewirtschaftungsplan
Die Regelung bezüglich der Beihilfen zur Planung und Wissensvermittlung in den Bereichen Forstwirtschaft und biologische Vielfalt sieht eine Beihilfe für die Verbesserung und Entwicklung der Struktur, der Planung und der Infrastrukturen des Waldes vor.
Interessenten müssen ihren Antrag beim örtlich zuständigen Bezirk einreichen, der ihnen die Entscheidung der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts) übermittelt.
Zielgruppe
Jeder, der eine Beihilfe für die Ausarbeitung eines einfachen Bewirtschaftungsplans in Anspruch nehmen möchte, muss diese beim zuständigen Bezirksleiter beantragen.
Diese Beihilfe besteht in der Übernahme eines Teils der Kosten für die Ausarbeitung eines einfachen Bewirtschaftungsplans.
Die Beihilfe ist beschränkt auf bewaldete Grundstücke, die zusammenhängen können oder nicht.
Voraussetzungen
Um die Beihilfe zu erhalten, muss der einfache Bewirtschaftungsplan eine Waldfläche von mindestens 10 Hektar umfassen.
Fristen
Der Antragsteller muss seinen Antrag schriftlich vor Beginn der Arbeiten beim Bezirksleiter einreichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Bei der Antragstellung muss der Antragsteller Folgendes auf dem Formular angeben:
- seinen Namen und Vornamen;
- seine Adresse;
- seine Telefonnummer;
- seine Bankverbindung;
- seine nationale Identifikationsnummer;
- die Fläche des gesamten Waldbesitzes.
Besitzt der Antragsteller einen landwirtschaftlichen Betrieb, muss er zudem Folgendes angeben:
- seine Betriebsnummer;
- die Nummer seiner landwirtschaftlichen Versicherung.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- eine Kopie des genehmigten Angebots des Planungsbüros;
- eine Liste der Parzellen des betroffenen Besitzes.
Nach Fertigstellung des einfachen Bewirtschaftungsplans muss eine Kopie der quittierten Rechnung vorgelegt werden.
Beschluss
Der jeweilige Bezirksleiter übermittelt dem Antragsteller den Bescheid der Naturverwaltung bezüglich der Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um eine Beihilfe zu erhalten.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe beläuft sich auf 80 % der Gesamtkosten oder des ordnungsgemäß genehmigten Kostenvoranschlags, sollte dieser unter den Gesamtkosten liegen (Mehrwertsteuer inbegriffen).
Für jede Beihilfe, deren Höhe den Betrag von 15.000 Euro überschreitet, kann der Empfänger der Beihilfe die Abtretung des Beihilfebetrags zugunsten des Unternehmens beantragen, das den einfachen Bewirtschaftungsplan erstellt hat.
Verpflichtungen
Der einfache Bewirtschaftungsplan muss von einem vom Minister zugelassenen Fachmann erstellt und von der Verwaltung bestätigt werden.
Ein Exemplar dieses Plans ist der Verwaltung vor Auszahlung der Beihilfe vorzulegen.
Die im einfachen Bewirtschaftungsplan festgehaltenen Maßnahmen müssen den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung gerecht werden und dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigen.
Der einfache Bewirtschaftungsplan muss die in den Dokumenten zum Netz Natura 2000 festgehaltenen Maßnahmen berücksichtigen. Er kann nur von der Verwaltung bestätigt werden, wenn er den Zielsetzungen der Beihilfe entspricht.
Zurückzahlung der Beihilfe
Die gewährten Beihilfen müssen der Staatskasse erstattet werden, wenn:
- sie durch Erklärungen erlangt wurden, deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit dem Empfänger bewusst waren;
- die Auflagen zur Gewährung der Beihilfen vom Empfänger nicht beachtet wurden. In diesem Fall muss der Empfänger auch Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen, die ab dem Tag der Auszahlung bis zum Tag der Erstattung berechnet werden.
Im Falle der Feststellung einer Falschangabe durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Grundsätze einer guten waldbaulichen Praxis wird der Empfänger für das betreffende Jahr ausgeschlossen.
Bei vorsätzlicher Falschangabe wird er auch im Folgejahr ausgeschlossen.
Formulare/Online-Dienste
Förderantrag zum Erstellen eines Waldbewirtschaftungsplans
Demande d’aide pour l’amélioration et le développement de la structure, de la planification et des infrastructures forestières - Plan simple de gestion
Zuständige Kontaktstellen
-
Naturverwaltung81, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Tel. : (+352) 24756 - 600Fax : (+352) 24756 - 651 -
Bezirk Zentrum-Ost81, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 30 / L-9201 Diekirch
Tel. : (+352) 24 756-757Fax : (+352) 24 756-759 -
Bezirk Zentrum-West1, rue du Village
L-7473 Schoenfels
Luxemburg
Tel. : (+352) 24 756-704Fax : (+352) 24 756-699 -
Bezirk Ost6, rue de la Gare
L-6731 Grevenmacher
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 42 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 24 756-675Fax : (+352) 24 756-681 -
Bezirk Nord27, rue du Château
L-9516 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 50 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 95 81 64-1Fax : (+352) 95 00 69 -
Bezirk Süd40, rue de la Gare
L-3377 Leudelange
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Postfach 10 / L-3205 Leudelange
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