Sanierungsplan
Der Sanierungsplan ist ein Instrument, das im Rahmen der Anträge auf strukturell bedingte Kurzarbeit vorgesehen ist und auf einen vorausschauenden Umgang mit den Folgen der von Unternehmen geplanten Umstrukturierungen abzielt.
Das Sekretariat des Konjunkturausschusses (Comité de conjoncture) steht den Unternehmen zur Verfügung, um die Anwendung der durch einen Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen darzulegen und zu erörtern.
Zielgruppe
Der Sanierungsplan richtet sich an Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind und struktureller Anpassungen bedürfen.
Es obliegt dem Unternehmer, die Initiative zu ergreifen und dem Konjunkturausschuss einen solchen Sanierungsplan vorzulegen, der auch die Verpflichtung enthalten muss, messbare Ziele entsprechend einem ebenfalls anzugebenden Terminplan zu erreichen.
Während der Zeit der wirtschaftlichen Erholung (gültig bis zum 30. Juni 2021) ist bei Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten ein Sanierungsplan erforderlich, wenn das Unternehmen:
- einer der sogenannten gefährdeten Branchen (Hotel- und Gastronomiegewerbe, Veranstaltungsbranche und Tourismus) angehört und Kurzarbeit in Anspruch nehmen möchte, aus wirtschaftlichen Gründen aber dennoch so viele Entlassungen vornehmen muss, dass die Höchstgrenze von 25 % der Beschäftigten (bezogen auf die Gesamtbelegschaft zum 30. Juni 2020) überschritten wird, oder;
- den Wirtschaftszweigen „Verarbeitendes Gewerbe, Sonstiges“ angehört und auf Kurzarbeit zurückgreifen möchte, aus wirtschaftlichen Gründen aber dennoch Entlassungen vornehmen muss, oder;
- den Wirtschaftszweigen „Sonstiges“ angehört und auf Kurzarbeit zurückgreifen möchte, ausnahmsweise aber die Höchstgrenze von 15 % der normalen Arbeitszeit des Unternehmens überschreiten möchte (Anmerkung: Die normale Arbeitszeit darf 40 Stunden pro Woche und pro Arbeitnehmer nicht überschreiten).
Vorgehensweise und Details
Inhalt des Sanierungsplans
Der Sanierungsplan muss mindestens die folgenden 5 großen Teilbereiche umfassen:
- Vorstellung des Unternehmens und seiner Tätigkeit;
- Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens;
- Angaben zur Beschäftigungssituation und Beschreibung der vom Unternehmen eingesetzten Eigenmittel, um ein normales Beschäftigungsniveau aufrechtzuerhalten;
- die in den nächsten 3 Monaten zu erwartenden Entwicklungen;
- die Dauer des Sanierungsplans und die zu erreichenden Ziele.
Zeitraum der Anwendung des Sanierungsplans
Im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung ist im Sanierungsplan ein Anwendungszeitraum festzulegen, der nicht über den 30. Juni 2021 hinausgehen darf.
Die Anträge auf Ausgleichsentschädigung für die Zeit der Kurzarbeit müssen während des festgelegten Anwendungszeitraums bei Bedarf jeden Monat erneuert werden.
Formulare/Online-Dienste
Déclaration de licenciement économique et/ou dépôt d'un plan de redressement ou d'un plan de maintien dans l'emploi
Plan de redressement
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft26, rue Zithe
Postanschrift :
L-2939 Luxemburg
Tel. : (+352) 2478 6100Fax : (+352) 2478 6108
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Ministerium für Wirtschaft – Konjunkturausschuss19-21, boulevard Royal
L-2914 Luxemburg
Luxemburg
Fax : (+352) 46 04 48