Großunternehmen
Selbstständige
KMU
gebührenpflichtig
Die Betriebsleiter sind für den Strahlenschutz der Arbeitnehmer zuständig, die in ihrer Betriebsstätte ionisierender Strahlung ausgesetzt sein könnten. Diese Bestimmung gilt auch für Selbstständige, die für ihre eigene Kontrolle zuständig sind.
Jeder Arbeitnehmer, der einer jährlichen Bestrahlung von mehr als 1 mSv (Millisievert) ausgesetzt sein könnte, muss einer Strahlenschutzkontrolle unterzogen werden.
Zwecks Ermittlung der aufgenommenen Dosis des radioaktiven Gases Radon muss die Konzentration dieses Gases mithilfe einer integrierten Messung festgestellt werden.
In bereits bestehenden Unternehmen hat diese Messung bis spätestens Ende 2028 zu erfolgen. Neu gegründete Unternehmen müssen binnen 3 Jahren nach Erstbezug ihrer Räumlichkeiten eine Messung der Radonkonzentration durchführen.
Eine Radonmessung muss an folgenden Orten erfolgen:
Die Anzahl der erforderlichen Messungen ist in Kapitel 4 des Leitfadens zur Messung der Radonkonzentration am Arbeitsort angeführt (Guide de mesure du radon sur les lieux de travail unter „Weitere Informationen“).
Die Kosten für die Radonmessung, die von der Abteilung Strahlenschutz (Division de la Radioprotection) durchgeführt wird, belaufen sich auf 50 Euro pro Dosimeter. In diesem Betrag sind die Bereitstellung des Messgeräts, die Auswertung im Labor und die Erstellung des Messberichts ebenfalls enthalten.
Der Betrag ist unter Angabe des Verwendungszwecks „Mesures du radon (Radonmessungen) & Name des Unternehmens“ auf folgendes Bankkonto zu überweisen: LU13 1111 0011 4679 0000.
Der Betriebsleiter oder der von diesem ernannte Verantwortliche für die Sicherheit der Arbeitnehmer muss mithilfe des Bestellformulars einen Antrag auf Bereitstellung eines Dosimeters stellen.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist per E-Mail an die Abteilung Strahlenschutz zu übermitteln: mesureradon-radioprotection@ms.etat.lu.
Die Anzahl der zu beantragenden Dosimeter ist vom Verantwortlichen gemäß den im Leitfaden zur Messung der Radonkonzentration am Arbeitsort festgelegten Kriterien (4.1.2 und 4.1.3) zu bestimmen.
Der Antragsteller hat seinem Antrag den Zahlungsbeleg beizufügen.
Bei den von der Abteilung Strahlenschutz zur Verfügung gestellten Dosimetern handelt es sich um Festkörperdosimeter mit Kernspurdetektoren, die die Radonkonzentration messen. Alle Dosimeter werden in einem gasdichten Beutel bereitgestellt.
Die Messung muss zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April des darauffolgenden Jahres über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten durchgeführt werden. Die Nutzung des Gebäudes während der Messung muss der durchschnittlichen Nutzung über das gesamte Jahr hinweg entsprechen. Ein normal genutztes Gebäude darf während des gewählten Zeitraums höchstens 20 % des Zeitraums leerstehen.
Die Abteilung Strahlenschutz erstellt einen Messbericht, der binnen 40 Tagen nach dem Ende des Kontrollzeitraums an die jeweilige Betriebsstätte übermittelt wird.
Es wird eine Auswertung der Ergebnisse in Bezug auf die geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen.
Sollte der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten werden, hat die Betriebsstätte die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zu befolgen.
Bon de commande d’exposimètres radon